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| VG Braunschweig, 15.07.1977 - III A 90/76 |
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Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 15.07.1977 - III A 90/76
- BVerwG, 27.09.1977 - 3 ER 207.77
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflicht; …
Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8). - OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 9 L 3427/98
Beitragspflicht; Kanalbaubeitrag; Satzungsfreie Zeit; Regenwasserkanalisation
Hat eine Gemeinde bestimmt, dass die Grundstücksanschlussleitungen (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zum Grundstück) Bestandteil der öffentlichen Anlage sind, entsteht die Vorteilslage erst mit der Fertigstellung auch dieses Anschlusses für das Grundstück des jeweils Beitragspflichtigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.1976 - III A 90/76 -, GemSH 1977, 188; Urt. d. Senats v. 21.6.1989 - 9 L 12/89 -). - OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8). - OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 9 L 2589/96
Kanalbaubeitrag: Entstehung der Beitragspflicht auch ohne Satzung; …
Hat eine Gemeinde bestimmt, dass die Grundstücksanschlussleitungen (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zum Grundstück) Bestandteil der öffentlichen Anlage sind, entsteht die Vorteilslage erst mit der Fertigstellung auch dieses Anschlusses für das Grundstück des jeweils Beitragspflichtigen (OVG Lüneburg, Urt. v: 16.12.1976 - III A 90/76 -, GemSH 1977, 188; Urt. d. Senats v. 21.6.1989 - 9 L 12/89 -).
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