Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 26.06.1963 - 6 K 1695/62
- BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
- BVerwG, 15.11.1963 - III B 102.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.09.1961 - III B 177.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
Es kann dahingestellt bleiben, ob das Armenrecht schon deshalb zu versagen war, weil der Kläger sein Unvermögen zur Kostentragung dem Gericht nicht innerhalb der Beschwerdefrist durch Vorlage eines behördlichen Armutszeugnisses dargetan hat und auch nicht ersichtlich ist, daß gegen die inzwischen eingetretene Versäumung der Beschwerdefrist insoweit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 13. September 1961 - BVerwG III B 177.61 -). - BVerwG, 24.06.1959 - IV C 404.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden sein muß und nur eine auf kriegsbedingten Umständen beruhende vorübergehende Nichtausübung des Berufes einer Schadensfeststellung nicht entgegenstehen würde (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RIA 1960, 22] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]). - BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60
Entschädigungsfähigkeit des Verlustes von Betriebsvermögen eines vorübergehend …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden sein muß und nur eine auf kriegsbedingten Umständen beruhende vorübergehende Nichtausübung des Berufes einer Schadensfeststellung nicht entgegenstehen würde (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RIA 1960, 22] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]). - BVerwG, 26.11.1959 - III C 132.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.1963 - III B 102.63
Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden sein muß und nur eine auf kriegsbedingten Umständen beruhende vorübergehende Nichtausübung des Berufes einer Schadensfeststellung nicht entgegenstehen würde (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 404.58 - [RIA 1960, 22] und vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [ZLA 1961, 214]).
- BVerwG, 24.11.1964 - III C 97.63
Rechtsmittel
Entscheidend kommt es, wie grundsätzlich im Lastenausgleich, auf die Verwendung eines Gegenstandes im Schadenszeitpunkt an (vgl. BVerwGE 6, 188; Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960, 104]; vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - [Buchholz BVerwG 427, 3, § 13 LAG Nr. 67]; vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - [DÖV 1963, 387]; Beschluß vom 24. September 1963 - BVerwG III B 102.63 - [ZLA 1964, 37]).
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| BVerwG, 15.11.1963 - III B 102.63 |
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- VG Düsseldorf, 26.06.1963 - 6 K 1695/62
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- BVerwG, 15.11.1963 - III B 102.63
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