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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 30.10.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1361
BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56 (https://dejure.org/1958,1361)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1958 - III B 105.56 (https://dejure.org/1958,1361)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1958 - III B 105.56 (https://dejure.org/1958,1361)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 172.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
    Der erkennende Senat hat bereits in seinenUrteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 172.56 - (ZLA 1958 S. 9, RLA 1958 S. 61) ausgeführt, daß die Bestimmung des § 272 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz LAG nicht dahin auszulegen sei, daß bei Kriegssachgeschädigten, Ostgeschädigten und Sparern eine dauernde Vernichtung der Existenzgrundlage auf Grund eines Vermögensschadens nur dann anerkannt werden könne, wenn der nach § 266 LAG sich ergebende Grundbetrag erreicht werde.
  • BVerwG, 18.06.1954 - IV C 15.54
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
    Diese Rechtsprechung bezieht sich zwar, wie auch das vom Landesverwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Juni 1954 - BVerwG IV C 15.54 - auf Hausratschaden, beruht jedoch auf dem Grundsatz, daß Existenzgrundlage etwas tatsächlich Gegebenes und Vorhandenes voraussetze, das bereits aufgebaut ist und nicht erst aufgebaut werden soll, so daß Einkünfte im Sinne von § 239 Abs. 1 LAG allein wirklich bezogene, nicht lediglich potentielle sein könnten.
  • BVerwG, 08.07.1957 - III C 85.55
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
    Daß § 239 Abs. 2 LAG auch entsprechende Anwendung findet, wenn der Verlust der Existenzgrundlage auf Sparerschaden beruhen soll, hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - (ZLA 1957 S. 349) ausgesprochen.
  • BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58

    Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung …

    Zwar hält der Senat es gleichfalls für erforderlich, daß die für den Verlust der - wenn auch zusammengesetzten - Existenzgrundlage erheblichen Einkünfte im Monat 35 RM ausgemacht haben (Beschluß vom 14. März 1958 - BVerwG III B 105.56 - mit Hinweis auf das Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 [ZLA 1957 S. 349 = NJW 1957 S. 1688]).

    Letzteres gilt grundsätzlich auch für ein Sparkapital (vgl. den o.a. Beschluß vom 14. März 1958 - BVerwG III B 105.56 -).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 30.10.1956 - III B 105.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,9131
OVG Berlin, 30.10.1956 - III B 105.56 (https://dejure.org/1956,9131)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.10.1956 - III B 105.56 (https://dejure.org/1956,9131)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 1956 - III B 105.56 (https://dejure.org/1956,9131)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 19.07.1957 - VI C 38.57

    Rechtsmittel

    Die Revision des Berufungsführers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Oktober 1956 - OVG III B 105.56 - wird verworfen.
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