Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 22.02.1956 - VIII b VG.L 1054/55
- BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.07.1957 - III C 172.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
Der erkennende Senat hat bereits in seinenUrteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 172.56 - (ZLA 1958 S. 9, RLA 1958 S. 61) ausgeführt, daß die Bestimmung des § 272 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz LAG nicht dahin auszulegen sei, daß bei Kriegssachgeschädigten, Ostgeschädigten und Sparern eine dauernde Vernichtung der Existenzgrundlage auf Grund eines Vermögensschadens nur dann anerkannt werden könne, wenn der nach § 266 LAG sich ergebende Grundbetrag erreicht werde. - BVerwG, 18.06.1954 - IV C 15.54
Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
Diese Rechtsprechung bezieht sich zwar, wie auch das vom Landesverwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Juni 1954 - BVerwG IV C 15.54 - auf Hausratschaden, beruht jedoch auf dem Grundsatz, daß Existenzgrundlage etwas tatsächlich Gegebenes und Vorhandenes voraussetze, das bereits aufgebaut ist und nicht erst aufgebaut werden soll, so daß Einkünfte im Sinne von § 239 Abs. 1 LAG allein wirklich bezogene, nicht lediglich potentielle sein könnten. - BVerwG, 08.07.1957 - III C 85.55
Auszug aus BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
Daß § 239 Abs. 2 LAG auch entsprechende Anwendung findet, wenn der Verlust der Existenzgrundlage auf Sparerschaden beruhen soll, hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - (ZLA 1957 S. 349) ausgesprochen.
- BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58
Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung …
Zwar hält der Senat es gleichfalls für erforderlich, daß die für den Verlust der - wenn auch zusammengesetzten - Existenzgrundlage erheblichen Einkünfte im Monat 35 RM ausgemacht haben (Beschluß vom 14. März 1958 - BVerwG III B 105.56 - mit Hinweis auf das Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 [ZLA 1957 S. 349 = NJW 1957 S. 1688]).Letzteres gilt grundsätzlich auch für ein Sparkapital (vgl. den o.a. Beschluß vom 14. März 1958 - BVerwG III B 105.56 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 30.10.1956 - III B 105.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,9131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 30.10.1956 - III B 105.56
- BVerwG, 19.07.1957 - VI C 38.57
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.07.1957 - VI C 38.57
Rechtsmittel
Die Revision des Berufungsführers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Oktober 1956 - OVG III B 105.56 - wird verworfen.
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.