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| BVerwG, 20.12.1961 - III B 109.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an eine Annahme der Erwerbsunfähigkeit eines Landwirtes
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.02.1960 - III LA 18/59
- BVerwG, 20.12.1961 - III B 109.60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - III B 109.60
Daß nur unter Raubbau an der Gesundheit erzieltes Arbeitseinkommen jedenfalls so lange nicht auf den Einkommenshöchstbetrag angerechnet werden kann, als dem Bewerber keine Kriegsschadenrente bewilligt ist, ist durch die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (Urteile vom 25. März 1954 - BVerwG III A 284.53 - und vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - seither ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 25.03.1954 - III A 284.53
Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - III B 109.60
Daß nur unter Raubbau an der Gesundheit erzieltes Arbeitseinkommen jedenfalls so lange nicht auf den Einkommenshöchstbetrag angerechnet werden kann, als dem Bewerber keine Kriegsschadenrente bewilligt ist, ist durch die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (Urteile vom 25. März 1954 - BVerwG III A 284.53 - und vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - seither ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 10.07.1962 - III C 38.62
Rechtsmittel
Dieses Einkommen aber hat nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls so lange außer Ansatz zu bleiben, wie ein Geschädigter zum Raubbau an der Gesundheit gezwungen ist, weil ihm eine beantragte Kriegsschadenrente trotz seiner Erwerbsunfähigkeit vorenthalten wird (vgl. außer der bereits in dem zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts genannten Rechtsprechung auf die Entscheidungen des Senats vom 6. Dezember 1961 - BVerwG III C 215.60 - und vom 20. Dezember 1961 - BVerwG III B 109.60 -).
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