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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2008 - III B 110/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17015
BFH, 27.06.2008 - III B 110/07 (https://dejure.org/2008,17015)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2008 - III B 110/07 (https://dejure.org/2008,17015)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - III B 110/07 (https://dejure.org/2008,17015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Ausländischer Wohnsitz von Schülern

  • Judicialis
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 27.06.2008 - III B 110/07
    In den von der Klägerin zitierten BFH-Urteilen vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279) und VI R 107/99 (BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294) sowie im BSG-Urteil vom 22. März 1988 8/5a RKn 11/87 (…SozR 2200 § 205 Nr. 65) ging es um die Frage, ob Schüler oder Studenten, die sich im Ausland zu Schul- bzw. Studienzwecken aufhielten, im Inland einen Wohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern beibehielten.

    Entgegen ihrer Ansicht ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 294 nicht, dass es für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes in der Wohnung der Eltern ausreicht, wenn zum dauerhaften Wohnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und regelmäßig genutzt werden.

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus BFH, 27.06.2008 - III B 110/07
    In den von der Klägerin zitierten BFH-Urteilen vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279) und VI R 107/99 (BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294) sowie im BSG-Urteil vom 22. März 1988 8/5a RKn 11/87 (…SozR 2200 § 205 Nr. 65) ging es um die Frage, ob Schüler oder Studenten, die sich im Ausland zu Schul- bzw. Studienzwecken aufhielten, im Inland einen Wohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern beibehielten.

    Entgegen ihrer Ansicht ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 294 nicht, dass es für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes in der Wohnung der Eltern ausreicht, wenn zum dauerhaften Wohnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und regelmäßig genutzt werden.

  • FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 4826/08

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern deutscher …

    Auch kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken in den Schulferien reichen nicht grundsätzlich nicht aus, es sei denn, sie kommen einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleich (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH v. 23.11.2000, VI R 107/99, BStBl. II 2001, 294; v. 23.11.2000, VI R 165/99, BStBl. II 2001, 279; v. 27.06.2008, III B 110/07; FG Niedersachsen v. 17.08.2005, 2 K 437/03).
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