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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1956 - III B 113.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1141
BVerwG, 18.04.1956 - III B 113.55 (https://dejure.org/1956,1141)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1956 - III B 113.55 (https://dejure.org/1956,1141)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1956 - III B 113.55 (https://dejure.org/1956,1141)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 59
  • DÖV 1956, 411
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 12.06.1958 - III C 197.56

    Rechtsmittel

    Umgekehrt hat der erkennende Senatim Beschluß vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (ZLA 1956 S. 298) die Rüge eines Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe ihm eine Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz aus einem anderen, als dem von den Ausgleichsbehörden herangezogenen Grunde versagt, mit folgenden Gründen mißbilligt: "...Entgegen der Ansicht des Klägers war nämlich das Landesverwaltungsgericht nicht gehalten, nur die im Beschwerdebescheid erwähnten Versagungsgründe zu prüfen.
  • BVerwG, 08.09.1961 - VI CB 35.60

    Rechtsmittel

    Nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen sind die Verwaltungsgerichte nicht darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts allein nach seiner rechtlichen Begründung durch die Verwaltungsbehörde nachzuprüfen; sie sind vielmehr berechtigt, bei ihrer Prüfung auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat (vgl. BVerwGE 7, 17; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 -, DÖV 1956 S. 411; Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959, MDR 1959 S. 878 [Leitsatz], vgl. auch Ule, Erl.
  • BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62

    Bezug des Stichtag gem. § 6 Abs. 1 G 131 auf § 6 Abs. 2 G 131 bei Beamten - …

    Abgesehen davon, sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich berechtigt, bei ihrer Rechtskontrolle auch Rechtsvorschriften heranzuziehen, auf welche die Verwaltungsbehörde sich selbst nicht berufen hat; so schon der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. September 1961 - BVerwG VI CB 35.60 - unter Hinweis auf BVerwGE 7, 17, [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - (DÖV 1956 S. 411), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1959 (MDR 1959 S. 878 [BSG 21.04.1959 - 6 RKa 20/57] - Leitsatz -) und auch Ule, Erl.
  • BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer …

    Auch die Gerichte sind nicht darauf beschränkt, nur den von den Verwaltungsbehörden herangezogenen Grund zu prüfen (Beschluß vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - DÖV 56 S. 411; BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - BVerwG IV C 108.57]; Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 134.57; BSozG MDR 59 S. 878).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 13.64

    Gewährung einer Kriegsunfallversorgung unter Anwendung des § 181a …

    Denn nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen sind die Verwaltungsgerichte nicht darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes allein auf Grund der dem Verwaltungsakt von der Verwaltungsbehörde gegebenen Begründung zu prüfen; sie sind vielmehr berechtigt, bei der Prüfung auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen und andere rechtliche Erwägungen anzustellen als die Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwGE 7, 17; Beschluß vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - [DÖV 1956 S. 411], vgl. auch Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1962, Erl.
  • BVerwG, 15.11.1957 - I C 175.55

    Rechtsmittel

    Es war um so weniger gehindert, die Klage aus anderen als den von der Behörde genannten Gründen abzuweisen, als die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf diese Gesichtspunkte hingewiesen hatte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 -, DÖV 1956 S. 411).
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