Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertreibungsschaden an Beteiligungsrechten an einer Kolchose in Sowjetrussland - Schadensfeststellung mit Blick auf Wirtschaftsgüter von in Sowjetrussland ansässig gewesenen Vertriebenen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 30.06.1965 - 6 K 951/64
- BVerwG, 26.08.1966 - III B 133.65
- BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Der Senat hat bereits durch seine Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - entschieden, in welchem Umfang Wirtschaftsgüter von in Sowjetrußland ansässig gewesenen Vertriebenen einer Schadensfeststellung zugänglich sind.Denn die Entscheidung ergibt sich ebenso wie im Urteil vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - bereits daraus, daß die Voraussetzungen dieser Bestimmungen nicht vorliegen.
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Der Senat hat bereits durch seine Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - entschieden, in welchem Umfang Wirtschaftsgüter von in Sowjetrußland ansässig gewesenen Vertriebenen einer Schadensfeststellung zugänglich sind.
- BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72 Die Heimatauskunftstelle beurteilt in ihrem Schreiben die Frage, ob der Kläger Kolchosbeteiligter gewesen ist, nur deshalb anders als sie es früher getan hatte, weil entgegen ihrer früheren Rechtsauffassung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -) auch noch nach Beginn des Rußlandfeldzuges eine Beteiligung am Kolchos möglich gewesen sei.
Gemeint ist wohl der Beschluß vom gleichen Tag BVerwG III B 115.67.
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer …
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -). - BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Das sind, wie der Senat, in seinem Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 - ausgeführt hat, nur solche, die die gleiche Schwere wie die Einsperrung in Gefängnissen oder Lagern oder die Verschickung nach Sibirien haben.
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