Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.1972 - III B 12.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellungsanspruch auf Grund von Verlust eines landwirtschaftlichen Hofes durch Vertreibungsmaßnahmen - Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens - Feststellungsfähigkeit des Verlustes von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 14.12.1971 - III A 139/71
- BVerwG, 16.05.1972 - III B 12.72
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 96.71
Unentgeltliche Wiederinbesitznahme von Nationalitätenvermögen durch den …
Das gilt auch dann, wenn der deutsche Erwerber im Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme des Wirtschaftsgutes noch in öffentlichen Registern eingetragen war, die zum Nachweis des Eigentums geeignet und bestimmt sind (Bestätigung und Portführung des Beschlusses vom 16. Mai 1972 - BVerwG III B 12.72 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 127]).Da die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV ebenso wie die für diese Schadensberechnung getroffene Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 Nr. 4 der 7. FeststellungsDV allein an den tatsächlichen Verlust des Wirtschaftsgutes anknüpft, nicht aber daran, ob dieser Verlust seinen Niederschlag in öffentlichen Registern gefunden hat, die zum Nachweis des Eigentums geeignet und bestimmt sind (Beschluß vom 16. Mai 1972 - BVerwG III B 12.72 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 17 = ZLA 1972, 127]), ist es auch rechtsunerheblich, ob die Klägerin zu 1) und ihr Ehemann - wie die Kläger im Hinblick auf den vorgelegten Grundbuchauszug aus dem Jahre 1958 behaupten - im Vertreibungszeitpunkt Anfang 1945 noch im Grundbuch als Eigentümer des fraglichen Grundstücks in B. eingetragen waren.
- BVerwG, 25.10.1976 - III B 90.73
Anforderungen an die Rücknahme eines Teilfeststellungsbescheides - …
Der Senat hat in zwei weiteren Entscheidungen (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1972 - BVerwG III B 12.72 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 17 = ZLA 1972, 127] und Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG III C 96.71 - [ZLA. 1974, 80]) bei in etwa vergleichbar gelagert gewesenen Sachverhalten dahin erkannt, daß bei unentgeltlicher Wiederinbesitznahme von unbeweglichen Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 1937, die der deutsche Eigentümer nach dem ersten Weltkrieg in einem in § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV bezeichneten Vertreibungsgebiet zurückgelassen hatte, eine Schadensfeststellung für diesen Erwerber wegen vertreibungsbedingten Verlustes dieser Wirtschaftsgüter ausgeschlossen ist, wenn der nichtdeutsche tatsächliche Inhaber des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme desselben zumindest als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen und die Wiederinbesitznahme durch den deutschen Vorbesitzer erst infolge allgemeiner nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen objektiv ermöglicht worden ist; dies gelte sogar dann, wenn der deutsche Erwerber im Zeitpunkt der unentgeltlichen Wiederinbesitznahme des Wirtschaftsgutes noch in öffentlichen Registern als Eigentümer eingetragen war.
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