Rechtsprechung
| BFH, 16.09.2008 - III B 124/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Keine Fortwirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach Trennung der Eltern
- Judicialis
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Nach Trennung der Eltern kein Fortwirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.06.2007 - 14 K 25/04
- BFH, 16.09.2008 - III B 124/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03
Anforderungen an die Begr. einer Revision
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - III B 124/07
Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde trägt der Kläger vor, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03 (nicht veröffentlicht --n.v.--) ab.Das FG-Urteil weicht nicht vom BFH-Beschluss vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03 (n.v.) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).
- BFH, 18.05.2017 - III R 11/15
Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Eine vormals getroffene Berechtigtenbestimmung wird daher --wovon auch das FG zutreffend ausgegangen ist-- mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts gegenstandslos (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2008 III B 124/07, juris;… vom 12. Mai 2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350, …und vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 10;… Avvento in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 64 Rz 4). - BFH, 15.01.2014 - V B 31/13
Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in …
Eine vormals getroffene Berechtigtenbestimmung wird daher --wovon auch das Finanzgericht (FG) zutreffend ausgegangen ist-- mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG gegenstandslos (BFH-Beschluss vom 16. September 2008 III B 124/07, juris; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 10). - FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11
Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern
Ändert sich das Obhutsverhältnis in der Weise, dass das Kind nur noch im Haushalt eines Berechtigten lebt, und entfällt damit die Gleichrangigkeit der Berechtigten, so wird die Bestimmung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG gegenstandslos (BFH-Beschlüsse vom 16.9.2008 III B 124/07, juris…, vom 12.5.2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350 …und vom 15.1.2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522). - FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - 4 K 1690/09
Kindergeld: Änderung der Obhutsverhältnisse nach Auszug eines Ehegatten aus dem …
Rn. 15 Jedoch wird die Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch mehrere Berechtigte gegenstandslos, wenn deren Gleichrangigkeit infolge geänderter Obhutsverhältnisse entfällt (BFH Beschluss vom 16.09.2008 - III B 124/07, Haufe-Index 2083499).
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