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| BVerwG, 21.01.1969 - III B 126.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hinzurechnung des Gebäudeentschuldungsteuer-Abgeltungsbetrags zum Anfangsvergleichswert bei der Ermittlung des Schadenshöchstbetrages bei Kriegssachschäden an Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 24.05.1967 - 4 K 1144/66
- BVerwG, 21.01.1969 - III B 126.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.05.1965 - III C 230.64
Auszug aus BVerwG, 21.01.1969 - III B 126.67
Bestätigung von BVerwGE 21, 67 unter Ziffer 1.Hierbei hat sich das Verwaltungsgericht gestützt auf die Entscheidung des Senats vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - (BVerwGE 21, 67).
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 54.70
Feststellung eines Kriegssachschadens - Einheitswert eines Betriebsgrundstückes - …
Das folgt notwendig daraus, daß im Falle des § 13 Abs. 4 Satz 1 FG, wenn Betriebsgrundstücke in Rede stehen, dem Anfangsvergleichswert in dem in § 13 Abs. 1 Satz 2 FG bestimmten Umfang der Abgeltungsbetrag hinzugerechnet werden muß, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat(Urteile vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - [BVerwGE 21, 67];vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 252.64 -, vom 29. April 1969 - BVerwG III C 143.67 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 84] undBeschluß vom 21. Januar 1969 - BVerwG III B 126.67 -). - BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiediche Feststellung von …
Dieser Entscheidung, die der Senat in dem Verfahren BVerwG III B 126.67 noch einmal überprüft und durch Beschluß vom 21. Januar 1969 bestätigt hat, ist das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil gefolgt.
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