Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1958 - III B 128.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 05.04.1955 - A 532/54
- BVerwG, 14.12.1957 - III B 128.55
- BVerwG, 16.01.1958 - III B 128.55
Papierfundstellen
- NJW 1958, 564 (Ls.)
- NJ 1958, 564
- DÖV 1958, 505
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.11.1953 - II C 111.53
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gem. § 54 BVerwGG - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1958 - III B 128.55
Die Tatsache, daß das Landesverwaltungsgericht über den Antrag des Klägers auf Nachsichtgewährung nicht im angefochtenen Urteil, sondern durch vorhergehenden Beschluß entschieden hat, steht der Zulässigkeit der Revisionsrüge gegen das angefochtene Urteil, dem der vorgenannte Beschluß zugrunde liegt, nicht entgegen (vgl. BVerwGE 1, 29 [34]).
- BVerwG, 13.04.1961 - III C 183.59
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich auch in Lastenausgleichssachen das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in erster Linie nach den für diese Gerichte geltenden allgemeinen Vorschriften zu richten habe und das Lastenausgleichsgesetz nur soweit vorgehe, als es ausdrücklich mit den allgemeinen Vorschriften nicht übereinstimmende Sonderregelungen enthalte (Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III ER 409.56 - [MDR 1957 S. 315]; Beschluß vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - [MDR 1958 S. 367]). - BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60
Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten …
Aus den wenigen auf das gerichtliche Verfahren bezüglichen Vorschriften, dieses Gesetzes, insbesondere auch der ausdrücklichen Regelung des § 333 LAG, muß vielmehr geschlossen werden, daß insbesondere die Förmlichkeiten der Revision sich nach allgemeinem Verfahrensrecht zu richten haben (vgl. hierzuBeschluß vom 22. Juni 1955 - BVerwG Gr. Sen. 3.54/BVerwG III C 98.54 - [BVerwGE 2, 159 (160) = Buchholz BVerwG 427.3 zu § 339 LAG Nr. 13] sowieUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - [MDR 1958 S. 367]). - BVerwG, 03.04.1958 - III C 377.56 Diese Norm gilt nach ständiger Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a.Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 -) ausschließlich für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (Ausgleichsbehörden).
- BVerwG, 22.12.1966 - V B 20.66
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Antrag auf …
Das ergibt sich aus § 341 LAG, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich für das Verfahren bei den Ausgleichsbehörden gilt(Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III ER 409.56 - [RLA 1957, 159], Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - [RLA 1958, 189], Urteil vom 3. April 1958 - BVerwG III C 377.56 - [RLA 1958, 239]). - BVerwG, 28.04.1960 - IV B 73.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versagung von …
Das Verwaltungsgericht hat allerdings entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frage der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist anhand des insoweit nicht anwendbaren § 341 LAG geprüft, diese Vorschrift hat nur für das Verwaltungsverfahren Geltung (vgl.Urteile vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - undvom 3. April 1958 - BVerwG III C 377.56 - sowie den Beschluß des beschließenden Senats vom 21. Dezember 1959 - BVerwG IV B 288.59 -). - BVerwG, 18.04.1958 - III B 220.57
Rechtsmittel
Das widerspricht demUrteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 -. - BVerwG, 20.03.1959 - III C 126.57
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - entschieden hat, regelt sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Klagefrist im Geltungsbereich der MRVO Nr. 165 nicht nach § 341 LAG, sondern nach der wesentlich günstigeren Vorschrift des § 36 MRVO Nr. 165. Ihr entspricht im Geltungsbereich des Verwaltungsgerichtsgesetzes der § 33 des Bayerischen Gesetzes Nr. 39 vom 25. September 1946 (GVBl. S. 281) - VGG -, der zur Anwendung kommt, weil es sich hier um eine gerichtliche (nicht von der Behörde zu gewährende) Wiedereinsetzung handelt.
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| BVerwG, 14.12.1957 - III B 128.55 |
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- LVG Hannover, 05.04.1955 - A 532/54
- BVerwG, 14.12.1957 - III B 128.55
- BVerwG, 16.01.1958 - III B 128.55
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