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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,173
BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68 (https://dejure.org/1968,173)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1968 - III B 129.68 (https://dejure.org/1968,173)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1968 - III B 129.68 (https://dejure.org/1968,173)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.09.1966 - III B 55.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68
    Sie hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich insoweit einer grundsätzlichen Entscheidung des Revisionsgerichts für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle (Beschluß vom 21. September 1966 - BVerwG III B 55.66 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68
    Das würde nur in den Fällen zutreffen, in denen ein zukünftiges Revisionsverfahren der Fortentwicklung des Rechts oder der Wahrung der Rechtseinheit dienen könnte (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68

    Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68
    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte die Klägerin darlegen müssen, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist, darauf angekommen wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Oktober 1968 - BVerwG III C 59.68 - 25. November 1966 - BVerwG III C 58.66 - und 10. Juli 1967 - BVerwG III B 10.67/III C 125.67-).
  • BVerwG, 19.05.1969 - I B 10.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwieweit sich das Berufungsgericht zu einer weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist, darauf angekommen wäre (Beschlüsse vom 9. Dezember 1963 - BVerwG III B 129.68 - und vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 -).
  • BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte die Klägerin darlegen müssen, inwiefern das Berufungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist, darauf angekommen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1968 - BVerwG III B 129.68 -).
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