Rechtsprechung
| BFH, 15.05.2009 - III B 135/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Wohnsitz bei Schulbesuch im Ausland; Bindung an die tatrichterliche Würdigung des FG; Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Beurteilung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Anspruch auf Kindergeld für nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum zur Schule gehende, während der Schulferien für drei Monate im Inland lebenden Kinder - datenbank.nwb.de
Bindung an tatrichterliche Würdigung des FG; Wohnsitz von Kindern bei Schulbesuch im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 146/07
- BFH, 15.05.2009 - III B 135/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99
Kindergeld bei Auslandsstudium
Auszug aus BFH, 15.05.2009 - III B 135/08
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 2000 VI R 107/99 (BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294) sei bei Inlandsaufenthalten von fünf Monaten ein Beibehalten des inländischen Wohnsitzes zu bejahen.Die Grundsätze, nach denen zu entscheiden ist, ob Kinder, die sich zum Zwecke des Schulbesuchs im Ausland aufhalten, ihren inländischen Wohnsitz beibehalten, hat der BFH mehrfach dargelegt (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
- BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99
Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch
Auszug aus BFH, 15.05.2009 - III B 135/08
Die Grundsätze, nach denen zu entscheiden ist, ob Kinder, die sich zum Zwecke des Schulbesuchs im Ausland aufhalten, ihren inländischen Wohnsitz beibehalten, hat der BFH mehrfach dargelegt (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294). - BFH, 19.11.2007 - VIII B 70/07
Keine Divergenz bei fehlender Identität des Sachverhalts - Keine Zulassung der …
Auszug aus BFH, 15.05.2009 - III B 135/08
Grundsätzliche Bedeutung liegt jedoch nicht vor bei der lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380). - BFH, 07.06.2006 - VII B 273/05
Schuldnerschutz bei Anforderung von Vermögensverzeichnis und eidesstattlicher …
Auszug aus BFH, 15.05.2009 - III B 135/08
Es muss sich dabei um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2006 VII B 273/05, BFH/NV 2006, 1787).
- BFH, 17.12.2010 - III B 141/10
Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei mehrjährigem Schulbesuch im Ausland
Der Entscheidung des FG als Tatsacheninstanz kommt insoweit keine grundsätzliche Bedeutung bei (…vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2007, 1907; vom 15. Mai 2009 III B 135/08, juris).
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