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Rechtsprechung
   BFH, 21.03.1995 - III B 136/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11191
BFH, 21.03.1995 - III B 136/91 (https://dejure.org/1995,11191)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1995 - III B 136/91 (https://dejure.org/1995,11191)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1995 - III B 136/91 (https://dejure.org/1995,11191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der genauen Bezeichnung der Wirtschaftsgüter bei Beanspruchung von Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Antrag auf Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.03.1967 - III B 20/66

    Voraussetzung für die Einstufung einer Sache als von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 21.03.1995 - III B 136/91
    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt danach nicht in Betracht (vgl. hierzu auch schon den Senatsbeschluß vom 3. März 1967 III B 20/66, BFHE 88, 280, BStBl III 1967, 370, zur Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung, wenn Entscheidungen im wesentlichen von den im einzelnen Falle vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen abhängen).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Welche Anforderungen an die "Bezeichnung" konkret zu stellen sind, kann im Übrigen nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden werden (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1249, und vom 21. März 1995 III B 136/91, BFH/NV 1995, 928, m.w.N.; ferner BMF-Schreiben in BStBl I 1991, 768 Tz. 79, und Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Cottbus vom 20. Juli 1992, Der Betrieb --DB-- 1992, 1757).
  • BFH, 19.02.1998 - III B 65/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Welche Anforderungen an die "Bezeichnung" konkret zu stellen sind, kann im übrigen nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1995 III B 136/91, BFH/NV 1995, 928, m. w. N.).
  • BFH, 06.11.2000 - III B 46/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Anspruch auf …

    In einer Revisionsentscheidung des Senats könnten somit keine Aussagen getroffen werden, die für eine Vielzahl gleichartiger Fälle Bedeutung hätten und damit das Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührten (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 1995 III B 136/91, BFH/NV 1995, 928, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1998 - III B 59/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Eine Zulassung der Revision käme danach auch aus diesem Grunde nicht in Betracht (s. hierzu den Senatsbeschluß vom 21. März 1995 III B 136/91, BFH/NV 1995, 928).
  • FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Welche Anforderungen an die genaue Bezeichnung der Wirtschaftsgüter konkret zu stellen sind, kann nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden werden (Bundesfinanzhof -;BFH-;, Beschluß vom 21. März 1995 III B 136/91 , Sammlung amtlich nichtveröffentlichter Entscheidung des BFH -;…BFH/NV-; 1995, 928).
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