Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58, III C 150.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines lastenausgleichsgesetzlichen Anspruchs auf Gewährung einer Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58, III C 150.58
- BVerwG, 11.04.1961 - III B 139.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Alles andere, was die Revision sonst noch vorträgt, ist entweder ein weiterer unzulässiger Angriff gegen die Beweiswürdigung des Bezirksverwaltungsgerichts, der nicht erkennen läßt, inwieweit das Bezirksverwaltungsgericht gegen die Denkgesetze, allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder sagen Regeln der Beweiswürdigung verstoßen hätte, oder entbehrt deshalb der Schlüssigkeit, weil die Beteiligte bei der wiederholten Beweiserhebung des Bezirksverwaltungsgerichts hätte beantragen können, daß alles das, was sie jetzt bei der Sachaufklärung des Bezirksverwaltungsgerichts vermißt, noch geklärt werde; sie hat aber außer dem Antrage vom 23. Juli 1957, der Anlaß zu den Beweisbeschlüssen vom 9. August 1957 und dem dazu erstatteten Zusatzgutachten der medizinischen Klinik der Johannes-Gutenberg-Universität gegeben hat, keine entsprechenden Anträge gestellt und rügt daher jetzt die Unterlassung einer Aufklärung, die sie selbst im ersten Rechtszuge nicht für notwendig gehalten hat; auch das nimmt ihrer Rüge die Schlüssigkeit (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149]). - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Die Rüge, das Bezirksverwaltungsgericht habe die behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen hören müssen, ist nicht schlüssig, weil die Ärzte, die angeblich hätten vernommen werden müssen, nicht unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet worden sind (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - [Buchholz a.a.O. 321 Nr. 9 zu § 57 BVerwGG]). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Da die Ausgleichsbehörden auf diesen Antrag hin die Erwerbsfähigkeit der Klägerin erneut geprüft haben, ist der Rechtsmittelweg gegen diese Entscheidungen erneut eröffnet worden (Entscheidung des Senats vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 -).
- BVerwG, 15.05.1957 - IV C 35.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Wenn die Verwaltungsgerichte einem solchen Gutachten gefolgt sind, liegt ein Aufklärungsmangel in der Regel nicht vor (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1957 - BVerwG IV C 35.56 -). - BVerwG, 21.06.1955 - III B 69.54
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Ob die Klägerin noch imstande ist, durch eine Tätigkeit, die ihren Kräften und Fähigkeiten entspricht und ihr unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufs zugemutet werden kann, die Hälfte dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Menschen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und gibt daher zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung, wie sie die Zulassung der Revision nach § 195 Abs. 6 Nr. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - in Verbindung mit § 339 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - erfordere, keine Veranlassung (Entscheidung des Senats vom 21. Juni 1955 - BVerwG III B 69.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 9 zu § 339 LAG]). - BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56
Gerichtliche Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei Verweigerung der ärztlichen …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Überdies ist rechtsgrundsätzlich bereits geklärt, daß für die rückwirkende Feststellung der Erwerbsunfähigkeit eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt, wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 - hervorgeht.
- BVerwG, 27.07.1961 - III C 185.60 Es mußte ferner berücksichtigt werden, daß bei der rückwirkenden Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit "ein besonders weiter Maßstab" anzulegen ist und demnach eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 [RLA 1957 S. 367] -, vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 292.59 - undvom 6. Dezember 1960 - BVerwG III B 139.58/C 150.58 [ZLA 1961 S. 108] -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1961 - III B 139.58, III C 150.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschlussberichtigung
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
- BVerwG, 11.04.1961 - III B 139.58, III C 150.58
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 09.06.1959 - III B 139.58 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.06.1959 - III B 139.58
- BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 18.61
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".