Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erforderlichkeit von Gegenständen zur Berufsausübung - Unselbstständige Tätigkeit als Bilanzbuchhalter - Erfordernis der Innehabung eines gewerblichen Betriebes oder der tatsächlichen Berufsausübung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 20.11.1964 - 4 K 3909/63
- BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.03.1963 - III C 229.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65
Diese Absicht ersetzt nicht das Erfordernis der Innehabung eines gewerblichen Betriebes oder der tatsächlichen Berufsausübung im Schadenszeitpunkt (BVerwGE 6, 188; 16, 42) [BVerwG 28.03.1963 - III C 229/60].Das Lastenausgleichsgesetz gewährt keinen Ausgleich für Vermögensschäden schlechthin (BVerwGE 16, 42 [BVerwG 28.03.1963 - III C 229/60]).
- BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57
Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur solche Gegenstände als für die Berufsausübung erforderlich im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG anzuerkennen, die für die im Schadenszeitpunkt tatsächlich vom Geschädigten ausgeübte Tätigkeit erforderlich waren (BVerwGE 6, 188; - BVerwG III B 100.62 - Beschluß vom 25. März 1963).Diese Absicht ersetzt nicht das Erfordernis der Innehabung eines gewerblichen Betriebes oder der tatsächlichen Berufsausübung im Schadenszeitpunkt (BVerwGE 6, 188; 16, 42) [BVerwG 28.03.1963 - III C 229/60].
- BVerwG, 25.03.1963 - III B 100.62
Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Beschlagnahme eines PKWs durch die …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur solche Gegenstände als für die Berufsausübung erforderlich im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG anzuerkennen, die für die im Schadenszeitpunkt tatsächlich vom Geschädigten ausgeübte Tätigkeit erforderlich waren (BVerwGE 6, 188; - BVerwG III B 100.62 - Beschluß vom 25. März 1963). - BVerwG, 30.03.1965 - III C 119.64
Verlust einer germanistischen Bücherei nebst Manuskripten - Entschädigung für …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - III B 14.65
Die Vorbereitung auf einen Beruf kann auch nicht als Ausübung dieses Berufes im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG angesehen werden (- BVerwG III C 119.64 - Urteil vom 30. März 1965).
- BVerwG, 20.12.1973 - III C 130.70
Schadensfeststellung an Gegenständen der Berufsausübung - Schadensfeststellung an …
Die Anwendung der §§ 15 FG und 13 Abs. 1 Nr. 2 a LAG setzt zwingend voraus, daß der Beruf, zu dessen Ausübung die verlorenen Gegenstände erforderlich waren, im maßgeblichen Zeitpunkt entweder ausgeübt worden ist oder seine Ausübung vorübergehend geruht hat (vgl. die Entscheidungen vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 67], vom 17. September 1964 - BVerwG III C 86.64 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 59], vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 80.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 17 c], vom 30. April 1965 - BVerwG III B 14.65 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 116] und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - [BVerwGE 25, 330]). - BVerwG, 10.05.1972 - III B 40.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Spezialisierung auf Tätigkeit als …
Von der Rechtsprechung des Senats, nach welcher die Schadensfeststellung nur für den Verlust von solchen Gegenständen begehrt werden kann, deren Vorhandensein für die vom Geschädigten im Schadenszeitpunkt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erforderlich war (vgl. Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG III B 14.65 - [Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 116]), weicht das Verwaltungsgericht nicht ab. - BVerwG, 31.07.1972 - III ER 209.72
Schadensersatz für im Schadenszeitpunkt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit
Hierauf wendet es die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach weicher eine Schadensfeststellung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG nur für den Verlust solcher Gegenstände begehrt werden kann, deren Vorhandensein für die vom Geschädigten im Schadenszeitpunkt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erförderlich war, und eine Feststellung daher entfällt, wenn diese Gegenstände erst einer späteren Berufsausübung zu einem noch völlig unbestimmten Zeitpunkt dienen sollten (Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 108.60 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 59] und Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG III B 14.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 116]). - BVerwG, 13.05.1968 - III C 172.67
Bewilligung des Armenrechts - Unzulässige Revision mangels Einlegung durch einen …
Daß es bei Prüfung der Frage, ob ein Gegenstand für die Berufsausübung erforderlich war, grundsätzlich auf die Tätigkeit im Schadenszeitpunkt ankommt, auch wenn die Tätigkeit, auf Grund einer Dienstverpflichtung ausgeübt wurde, ist durch die Rechtsprechung anerkannt (Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG III B 14.65 -). - BVerwG, 06.01.1967 - III B 118.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erforderlichkeit der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur solche Gegenstände als für die Berufsausübung erforderlich im Sinne der §§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG anzuerkennen, die für die im Schadenszeitpunkt tatsächlich vom Geschädigten ausgeübte Tätigkeit erforderlich waren (Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG III B 14.65 - mit Nachweisen).
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