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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2814
BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70 (https://dejure.org/1971,2814)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1971 - III B 15.70 (https://dejure.org/1971,2814)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1971 - III B 15.70 (https://dejure.org/1971,2814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorinstanzliche Beurteilung der Verhältnisse eines Einzelfalles als irrevisibles Recht - Grundsätzlicher Bedeutung von Fragen aus dem Gebiet des Rücknahmerechts - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63

    Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 217.62 - und Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, veröffentlicht in ZLA 1964 Seite 41 ff. und 61 ff.) ab.
  • BVerwG, 02.10.1963 - IV C 217.62

    Rücknahme der Gewährung von Hausratsbeihilfe - Umfang der Entschädigungsleistung …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 217.62 - und Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, veröffentlicht in ZLA 1964 Seite 41 ff. und 61 ff.) ab.
  • BVerwG, 27.12.1967 - III B 84.67
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der in diesen Entscheidungen vertretenen Auffassung, die auch der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats entspricht (vgl. Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG III B 84.67 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 21 mit weiteren Nachweisen = RLA 1969, 17]), davon ausgegangen, daß ein schuldhaftes Verhalten des Antragstellers, das das Zustandekommen des begünstigenden Verwaltungsaktes verursacht hat, den Vertrauensschutz ausschließt.
  • BVerwG, 14.04.1975 - III B 61.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsatz der …

    Entsprechend, dieser Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Vertrauensschutz in Fällen einer rechtswidrig gewährten Leistung stets dann entfällt, wenn ein schuldhaftes verhalten des Antragstellers das Zustandekommen des begünstigenden Verwaltungsaktes verursacht hat (Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG III B 84.67 - und vom 8. September 1971 - BVerwG III B 15.70 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 21 und Nr. 38]).
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