Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.1962 - III B 150.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.03.1960 - 3 K 3.60
- BVerwG, 19.09.1962 - III B 150.60
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.08.1974 - III B 47.74
Schadensfeststellung und Zuerkennung einer Hauptentschädigung - Bindungswirkung …
Im Zuerkennungsverfahren ist nur noch zu prüfen, ob auf Grund der rechtsbeständigen Schadensfeststellung die Hauptentschädigung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zuerkannt worden ist; die Schadensfeststellung selbst kann im Zuerkennungsverfahren dagegen nicht mehr angegriffen werden (vgl. Beschluß vom 19. September 1962 - BVerwG III B 150.60 - [Buchholz 427.3 § 236 Nr. 6], Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 120.63 - [Buchholz 427.3 § 236 Nr. 7]). - BVerwG, 02.12.1963 - IV B 142.63
Rechtsmittel
Sie kann in dem auf Gewährung von Hauptentschädigung gerichteten Verfahren nicht mehr rechtswirksam angegriffen werden (vgl. Beschlüsse des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG III B 221.59 - in ZLA 1960, 156; undvom 19. September 1962 - BVerwG III B 150.60 - in ZLA 1963, 90).
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