Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung an Anteilsrechten - Erben eines im Vertreibungsgebiet vor dem 1. April 1952 verstorbenen Erblassers als unmittelbar Geschädigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.06.1967 - V/2-1083/66
- BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67
Papierfundstellen
- MDR 1968, 348
- WM 1968, 314
- DVBl 1968, 721
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.02.1967 - III B 28.67
Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Verlust der …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67
Deshalb ist der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen entsprechend seinem Erbanteil(Beschluß vom 22. Februar 1967 - BVerwG III B 28.67 -;Urteil vom 2. November 1967 - BVerwG III C 112.66 -).Sie wäre, sollte sie Gesetz werden, keine Klarstellung des geltenden Rechts, sondern eine Neuregelung(Beschluß vom 22. Februar 1967 - BVerwG III B 28.67 -).
- BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67
Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - geht die Rechtsprechung des Senats nämlich dahin, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigte nicht ausschließt, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet Gestorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist oder die das Vertreibungsgebiet vor dem Erbfall verlassen hatten (vgl. hierzuUrteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - undvom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -). - BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67
Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - geht die Rechtsprechung des Senats nämlich dahin, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigte nicht ausschließt, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet Gestorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist oder die das Vertreibungsgebiet vor dem Erbfall verlassen hatten (vgl. hierzuUrteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - undvom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -). - BVerwG, 16.03.1965 - III C 87.64
Auszug aus BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67
Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - geht die Rechtsprechung des Senats nämlich dahin, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigte nicht ausschließt, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet Gestorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist oder die das Vertreibungsgebiet vor dem Erbfall verlassen hatten (vgl. hierzuUrteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - undvom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
- BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht …
Die andere in diesem Zusammenhang von der Beschwerde erwähnte Entscheidung vom 24. Januar 1968 - BVerwG 3 B 153.67 - (MDR 1968 S. 348) befaßt sich nicht mit dieser Frage. - BVerwG, 18.08.1971 - II B 26.71
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Infektion als Dienstunfall im Sinne des …
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn bereits eine die streitige Rechtsfrage klärende, gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9]). - BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von …
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn bereits eine die streitige Rechtsfrage klärende, gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9]).
- BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn bereits eine die Rechtsfrage klärende Rechtsprechung vorliegt (Beschlüsse vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9], vom 13. August 1971 - BVerwG II B 31.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 -). - BVerwG, 14.01.1972 - IV B 120.70
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf Grund einer Zusage - Zusagen …
Rechtsfragen sind - mit der Folge einer fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - nicht klärungsbedürftig, wenn sie revisionsgerichtlich bereits hinreichend geklärt sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [NJW 1960, 1587] und vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [MDR 1968, 348]). - BVerwG, 29.12.1971 - II B 50.71
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Wiedereröffnung eines …
Diese Voraussetzung für die Zulassung der Revision ist nicht erfüllt, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt ist (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9]). - BVerwG, 10.08.1971 - II B 11.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Divergenzrüge - …
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn bereits eine die streitige Rechtsfrage klärende, gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9]). - BVerwG, 10.08.1971 - II B 16.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verpflichtung einer Behörde zum …
Diese Voraussetzung für die Zulassung der Revision ist nicht erfüllt, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt ist (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9]).
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