Rechtsprechung
| OVG Berlin, 18.10.1966 - III B 16.66 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.10.1965 - V A 356.63
- OVG Berlin, 18.10.1966 - III B 16.66
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1968 - III B 16.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.12.1965 - V/1-25/64
- BVerwG, 09.07.1968 - III B 16.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.05.1968 - III C 205.67
Hausratentschädigung und Feststellung eines Kriegssachschadens am Inhalt eines …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1968 - III B 16.66
Nur bei einer absoluten Unmöglichkeit, einen Termin wahrzunehmen, wäre die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ohne weiteres durchgreifend, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Mai 1968 - BVerwG III C 205.67 - entschieden hat, in dem eine Ladung zum Termin dem Kläger nicht zugegangen war.
- BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68
Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts - …
Die Revision behauptet nicht, daß es der Klägerin unmöglich gewesen sei, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG III C 205.67 - Beschluß vom 9. Juli 1968 - BVerwG III B 16.66 -).
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