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| BVerwG, 20.07.1962 - III B 184.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.06.1961 - XIX A 51.61
- BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61
- BVerwG, 20.07.1962 - III B 184.61
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| BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.06.1961 - XIX A 51.61
- BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61
- BVerwG, 20.07.1962 - III B 184.61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.01.1961 - III C 3.60
Gewährung einer Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) - Umwandlung einer …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61
Die vom Kläger als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage ist von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 14. Juni 1960 - BVerwG IV B 128.60 - und vom 27. November 1961 - BVerwG III B 261.60 - (RLA 1962 S. 63) sowie im Urteil vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 249.59 - (RLA 1961 S. 238) bereits dahin entschieden worden, daß sich die in § 16 FG sowie in § 239 LAG vorgesehene Möglichkeit, von späteren Jahren als von 1937 bis 1939 auszugehen, nur auf den Fall bezieht, daß in diesen (späteren) Jahren zuerst im Sinne von "erstmalig" (nicht von "zuerst wieder") Einkünfte bezogen worden sind. - BVerwG, 27.11.1961 - III B 261.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensberechnung bei …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61
Die vom Kläger als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage ist von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 14. Juni 1960 - BVerwG IV B 128.60 - und vom 27. November 1961 - BVerwG III B 261.60 - (RLA 1962 S. 63) sowie im Urteil vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 249.59 - (RLA 1961 S. 238) bereits dahin entschieden worden, daß sich die in § 16 FG sowie in § 239 LAG vorgesehene Möglichkeit, von späteren Jahren als von 1937 bis 1939 auszugehen, nur auf den Fall bezieht, daß in diesen (späteren) Jahren zuerst im Sinne von "erstmalig" (nicht von "zuerst wieder") Einkünfte bezogen worden sind. - BVerwG, 15.12.1960 - III C 249.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.1962 - III B 184.61
Die vom Kläger als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage ist von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 14. Juni 1960 - BVerwG IV B 128.60 - und vom 27. November 1961 - BVerwG III B 261.60 - (RLA 1962 S. 63) sowie im Urteil vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 249.59 - (RLA 1961 S. 238) bereits dahin entschieden worden, daß sich die in § 16 FG sowie in § 239 LAG vorgesehene Möglichkeit, von späteren Jahren als von 1937 bis 1939 auszugehen, nur auf den Fall bezieht, daß in diesen (späteren) Jahren zuerst im Sinne von "erstmalig" (nicht von "zuerst wieder") Einkünfte bezogen worden sind.
- BVerwG, 06.12.1963 - III ER 210.63
Rechtsmittel
Die für Lastenausgleichssachen zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben diese Frage in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. Urteil vom 23. Februar 1962 - BVerwG IV C 157.61 - Beschluß vom 12. April 1962 - BVerwG III B 184.61 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.01.1963 - III C 119.60
Berücksichtigung von Einkünften im Hinblick auf die Berechnung eines …
Eine solche Ausnahme wäre dann gegeben, wenn der Kläger erstmalig in den auf die Jahre 1937 bis 1939 folgenden Jahren Einkünfte erzielt hätte (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 249.59 - [RLA 1961 S. 238] undBeschluß vom 12. April 1962 - BVerwG III B 184.61 - mit weiteren Nachweisen).
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