Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach Verkündung des angefochtenen Urteils - Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung bei einem einheitlichem Bescheid - Entbehrlichkeit des Vorverfahrens im Hinblick auf jeden von mehreren Klägern - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 03.08.1967 - 2 K 188/65
- BVerwG, 29.02.1968 - III B 202.67
- BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Papierfundstellen
- DÖV 1970, 248
- JR 1970, 235
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66
Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Vor allem aber muß ein Vorverfahren in bezug auf jeden Kläger als sinnwidrig und damit entbehrlich angesehen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall angesichts der von den Klägern zu 2) und 3) herbeigeführten Beschwerdeentscheidung, die allen Klägern zugestellt wurde, - die Einstellung der Behörde klar ist, so daß ein (weiteres) Vorverfahren den Rechtsstreit nicht verhindert hätte (vgl. Urteil des VII. Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwG VII C 18.66 - [JZ 1967, 636 = DÖV 1967, 682 = DVBl. 1967, 773 mit zustimmender Anmerkung von Martens]). - BVerwG, 15.10.1968 - III B 73.68
Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Berücksichtigung eines Guthabens auf …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Daß eine Gesetzesänderung Rückwirkung hat (vgl. § 61 Abs. 2 Nr. 1 RepG), rechtfertigt für sich keine Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1968 - BVerwG III B 73.68 - [BVerwGE 30, 266 = IFLA 1969, 67]). - BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Zuständigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 - (BVerwGE 27, 78 = ZLA 1967, 268) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 151.63
Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 151.63 - (ZLA 1966, 105) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 13.02.1969 - III C 11.68
Feststellung von Vertreibungsschäden - Erbe eines Vertriebenen als unmittelbar …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Denn dazu lag eine umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, nach der bei Erbfällen zwischen dem Beginn der Vertreibungsmaßnahmen und der Vertreibung der Erben vor dem 31. März 1952 diese als unmittelbar Geschädigte anzusehen waren, und zwar ohne Rücksicht auf die Besitzergreifung durch die Erben (vgl. die Nachweise bei Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, 40. Ergänzungslieferung, §LAG Anm. 2; ferner Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 11.68 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.04.1964 - VIII B 60.63
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Daß etwa die neue Fassung des § 12 Abs. 7 LAG zu neuen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führe (vgl. dazu Beschluß vom 10. April 1964 - BVerwG VIII B 60.63 -), ist nicht dargetan. - BVerwG, 10.07.1962 - III C 38.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Wenn, wie hier, ein Vorverfahren tatsächlich stattgefunden hat, kann es nicht darauf ankommen, wer von den späteren Klägern das Beschwerdeverfahren eingeleitet hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. Juli 1962 - BVerwG III C 38.62 - [ZIA 1962, 334]).
- OVG Sachsen, 23.10.2024 - 6 A 36/22
Auslegung; Prozesserklärung; Schulkind; Schulweg; verkehrsbeschränkende Maßnahme; …
Ein Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren im Hinblick auf die Klägerin zu 2 ist verzichtbar, weil der Beklagte und die Widerspruchsbehörde in dem Bescheid gegenüber dem Kläger zu 1 die Sache bereits geprüft haben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1976 - 4 C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Beschl. v. 2. November 1969 - 3 B 202.67 -, DÖV 1970, 248; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Ausnahmebewilligung von Sonntagsarbeit; Ausnahmebewilligung von Feiertagsarbeit; …
In derartigen Konstellationen ein zusätzliches Widerspruchsverfahren zu fordern, liefe auf eine unvertretbare Förmelei hinaus (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1976 - 4 C 44.74 -, juris Rn. 21, Beschl. v. 2. November 1969 - 3 B 202.67 -, DÖV 1970, 248). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14
Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines …
Dies gilt bei der Ermittlung von Prüfungsergebnissen auch gerade deshalb, weil hier der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 20.08.1969 - I B 108.68 -, JR 1970, 235, wonach bis zur rechnerisch ermittelten Gesamtnote von 4, 49 mit "ausreichend" zu bewerten ist).
- BVerwG, 07.01.1972 - IV C 41.70
Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens - Voraussetzungen für …
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts neigt der Senat im Anschluß an frühere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG III B 202.67 - und Urteil vom 10. Juli 1962 - BVerwG III C 38.62 - [ZLA 1962, 354]) dazu, daß es in der Tat im Hinblick sowohl auf die enge Verbindung der Kläger als Eheleute und Miteigentümer als auch darauf, daß - für alle Beteiligten von vornherein ersichtlich - von einem besonderen Widerspruchsverfahren des Klägers zu 1) keine andere als die zu Lasten der Klägerin zu 2) bereits ergangene Verwaltungsentscheidung zu erwarten war, eines zusätzlichen Widerspruchsverfahrens nicht bedurfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1967 - BVerwG VII C 18.66 - [JZ 1967, 636]). - OVG Sachsen, 11.08.2025 - 6 A 138/23
Bewohnerparkbereich; Ausnahmegenehmigung; Gewerbetreibender; freier Beruf; …
Ein Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren ist verzichtbar, weil der Beklagte und die Widerspruchsbehörde in dem angegriffenen Bescheid und Widerspruchsbescheid die Sache inhaltlich bereits geprüft haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1976 - 4 C 44.74 -, BVerwGE 50, 171, Beschl. v. 2. November 1969 - 3 B 202.67 -, DÖV 1970, 248;… SächsOVG, Urt. v. 23. Oktober 2024 - 6 A 36/22 -, juris Rn. 33; st. Rspr.). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im …
Nach einer verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. OVG Berlin JR 1970, 235; Truppendienstgericht F NZWehrr 1971 225; ferner Bergmann BayVBl 1965, 121 f) erfordern allgemein gültige Bewertungsgrundsätze generell bei der Bildung einer Abschlußnote aus mehreren Noten eine Grenzziehung beim arithmetischen Mittel zwischen zwei Notenstufen (also jeweils bei x,50), wie das etwa bei der Bildung von Einzelnoten aus Teilnoten auch nach der Prüfordmmg der Fall ist (…Nr. 24 Abs. 2 Satz 1 a.a.O.). - BVerwG, 21.03.1973 - I WB 42.72
Rechtsmittel
Da somit für den 2. StOffzLehrgH eine der Abrundung bedürfende Abschlußnote nicht gefordert wurde, kann hier dahinstehen, ob sonst für das Prüfungswesen ein übergeordneter Rechtssatz dahingehend besteht, daß Dezimalstellen bis 0, 49 abzurunden seien (vgl. etwa Truppendienstgericht F NZWehrr 1971, 225; OVG Berlin JR 1970, 235, 236). - BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 190.77
Rechtsmittel
Nach einer verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. OVG Berlin JR 1970, 235; Truppendienstgericht F NZWehrr 1971, 225; ferner Bergmann BayVBl 1965, 121 f) erfordern allgemein gültige Bewertungsgrundsätze generell bei der Bildung einer Abschlußnote aus mehreren Noten eine Grenzziehung beim arithmetischen Mittel zwischen zwei Notenstufen (also jeweils bei x,50), wie das etwa bei der Bildung von Einzelnoten aus Teilnoten auch nach der Prüfordnung der Fall ist (…Nr. 24 Abs. 2 Satz 1 a.a.O.). - BVerwG, 21.03.1973 - I WB 213.72
Rechtsmittel
Da somit für den 2. StOffzLehrgH eine der Abrundung bedürfende Abschlußnote nicht gefordert wurde, kann hier dahinstehen, ob sonst für das Prüfungswesen ein übergeordneter Rechtssatz dahingehend besteht, daß Dezimalstellen bis 0, 49 abzurunden seien (vgl. etwa Truppendienstgericht F in NZWehrr 1971, 225; OVG Berlin JR 1970, 235, 236). - BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 58.77
Rechtsmittel
Nach einer verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. OVG Berlin JR 1970, 235; Truppendienstgericht F NZWehrr 1971, 225; ferner Bergmann BayVBl 1965, 121 f) erfordern allgemein gültige Bewertungsgrundsätze generell bei der Bildung einer Abschlußnote aus mehreren Noten eine Grenzziehung beim arithmetischen Mittel zwischen zwei Notenstufen (also jeweils bei x,50), wie das etwa bei der Bildung von Einzelnoten aus Teilnoten auch nach der Prüfordnung der Fall ist (…Nr. 24 Abs. 2 Satz 1 a.a.O.). - BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
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