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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1998 - III B 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8247
BFH, 12.03.1998 - III B 21/97 (https://dejure.org/1998,8247)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - III B 21/97 (https://dejure.org/1998,8247)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - III B 21/97 (https://dejure.org/1998,8247)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der …

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 21/97
    Denn das FG kann davon ausgehen, daß die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind und deshalb die erforderlichen Tatsachen und Beweismittel in das Verfahren einbringen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459, Abschn. II Nr. 2 b der Entscheidungsgründe, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 21/97
    Im übrigen hat die Klägerin nicht dargelegt, daß das angefochtene Urteil ohne den geltend gemachten Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817).
  • BFH, 23.05.1990 - III R 44/87

    Beschäftigungszulage für im Begünstigungszeitraum begonnene …

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 21/97
    Das FG hat, ausgehend von seiner Rechtsauffassung, daß die sog. Beschäftigungszulage nach § 4b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1982 auch dann gewährt werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1982 mit den Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung begonnen hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 III R 44/87, BFHE 162, 168, BStBl II 1990, 1037), anhand der beigebrachten und mit den Beteiligten erörterten Dokumente den Nachweis des Beginns der Herstellungsarbeiten für das ... haus und das Café während des Begünstigungszeitraums für nicht erbracht angesehen.
  • BFH, 04.02.1991 - V B 94/89

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 21/97
    Wird -- wie im Streitfall -- eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht mit der Begründung geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind insbesondere die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen und die Umstände zu benennen, aus denen sich dem FG eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen; außerdem ist das vermutliche Beweisergebnis anzugeben sowie dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang zu beschreiben (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 174/91
    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 21/97
    Die betreffende Rüge ist deshalb überhaupt nur dann schlüssig begründet, wenn der Beschwerdeführer darlegt, weshalb auch ohne entsprechenden Antrag der Verfahrensbeteiligten eine weitere Sachverhaltsermittlung von Amts wegen notwendig gewesen wäre (vgl. BFH- Beschluß vom 23. April 1992 II B 174/91, BFH/NV 1993, 243).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Wird --wie im Streitfall-- eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht mit der Begründung geltend gemacht, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen und die Umstände zu benennen, aufgrund derer sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen; außerdem ist das vermutliche Ergebnis der Ermittlungen anzugeben sowie dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang zu beschreiben (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233, m.w.N.;… vom 6. Mai 1998 IV B 7/97, BFH/NV 1998, 1498, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

    Auch hat er nicht dargetan, was das Ergebnis der nicht vorgenommenen Sachaufklärung mutmaßlich gewesen wäre (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht z.B. den BFH-Beschluß vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233).
  • BFH, 04.03.1999 - VII B 307/98

    Divergenz; Ermessensausübung des FA bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    In diesem Fall kann das Gericht davon ausgehen, daß der Kläger selbst auf die Wahrung seiner Interessen bedacht ist und deshalb die angesprochenen Tatsachen und Beweismittel im Verfahren beibringt (BFH-Beschluß vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233).
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