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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1955 - III B 21.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,452
BVerwG, 20.01.1955 - III B 21.53 (https://dejure.org/1955,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1955 - III B 21.53 (https://dejure.org/1955,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1955 - III B 21.53 (https://dejure.org/1955,452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 566 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 21.06.1968 - III B 58/67

    Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse - …

    Neue Tatsachen können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht mehr vorgebracht werden (vgl. Beschluß des BVerwG III B 21/53 vom 20. Januar 1955, NJW 1955 S. 566).
  • BVerwG, 11.10.1955 - III C 40.55

    Rechtsmittel

    Auch ist das Revisionsgericht nach § 56 Abs. 2 BVerwGG an die in der angefochtenen Endentscheidung getroffenen, nicht angegriffenen Feststellungen gebunden (so schonBeschluß des erkennenden Senats vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21/53 - undUrteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 42/54 -).
  • BVerwG, 09.02.1956 - III C 151.54

    Rechtsmittel

    Grundsätzlich muß der Senat neues tatsächliches Vorbringen der Beteiligten außer Betracht lassen (vgl. dazuBeschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21/53;Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 42/54 -).
  • BVerwG, 01.09.1959 - III B 126.58

    Rechtsmittel

    Mit neuen Tatsachen können die Kläger jedoch in der Revisionsinstanz nicht gehört werden(Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21.53 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 11]).
  • BVerwG, 11.10.1955 - III C 71.55

    Gewährung einer Übergangsunterhaltshilfe - Gewährung von Kriegsschadenrente nach …

    Soweit die Beschwerdeschrift hinsichtlich dieser tatsächlichen Feststellungen neue Tatsachen vorträgt, sind diese im Beschwerdeverfahren rechtlich unbeachtlich (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21.53 -).
  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 120.54

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzung in Bezug auf den Verlust der Leistungen des Onkels müssen die erst in der Revisionsinstanz gemachten Angaben über eine Sicherstellung des Beigeladenen durch den Onkel für die Zeit nach dem Tode des Onkels im Revisionsverfahren außer Betracht bleiben(Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21.53 - undUrteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 42.54 -).
  • BVerwG, 14.10.1955 - III C 141.55

    Rechtsmittel

    Dem Revisionsgericht ist die Feststellung neuer Tatsachen versagt (vgl. dazuBeschluß des erkennenden Senats vom 20. Januar 1955 - BVerwG III B 21.53 - undUrteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 42.54 -).
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