Rechtsprechung
| BVerwG, 14.09.1960 - III B 248.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 19.12.1960 - III B 223.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der …
Bestätigung von BVerfG 1 BvL 31.57 u. 1 BvL 17.57, BVerwG III B 248.59, BVerwG III C 259.56, BVerwG III B 10.59.Dieser hat in seinem Beschluß vom 14. September 1960 - BVerwG III B 248.59 - ausgesprochen, daß sich weder aus allgemeinen Grundsätzen unserer Rechtsordnung noch aus dem Völkerrecht ein Anspruch auf Entschädigung von Verlusten ergebe, die durch Kriegseinwirkungen entstanden seien.
- BVerwG, 28.08.1969 - I C 44.66
Verfassungsmäßigkeit von Ermächtigungsgrundlagen - Anerkennung von Saatgut - …
Es ist die Folge eines jeden Stichtags, daß er für einzelne Betroffene zu Härten führt (BVerwG, Beschluß vom 14. September 1960 - BVerwG III B 248.59 -, Beschluß vom 21. April 1963 - BVerwG IV CB 215, 62 - undUrteil vom 6. Januar 1969 - BVerwG VI C 38.66 - [BVerwGE 31, 170]). - BVerwG, 11.03.1961 - III ER 206.61
Bewilligung von Armenrecht - Festsetzung der Höhe einer Hausratsentschädigung
Das Lastenausgleichsgesetz verletzt mit dieser Regelung auch nicht das Völkerrecht, insbesondere nicht Artikel 3 im Zehnten Teil des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 405) - (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Med 1959 - BVerwG III B 7.59 -, vom 14. September 1960 - BVerwG III B 248.59 - und vom 19. Dezember 1960 - BVerwG III B 223.60 -).
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