Rechtsprechung
| BFH, 22.09.1992 - III B 31/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision wegen grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 12.03.1996 - VIII B 134/95
Die Sachaufklärungsrüge in der vermeintlichen Funktion Beweisanträge zu ersetzen
Die Behauptung einer unrichtigen Rechtsanwendung im Einzelfall bezeichnet indessen keine Divergenz (…BFH- Beschlüsse vom 21. Juni 1993 IX B 5/93, BFH/NV 1994, 381, und vom 22. September 1992 III B 31/92, BFH/NV 1993, 314). - BFH, 17.09.1999 - III B 38/99
Verwaltungsprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Im übrigen rügt der Kläger mit dem Einwand lediglich die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, was indes nicht zur Zulassung der Revision zu führen vermag, sondern allenfalls im Rahmen einer zugelassenen Revision zu prüfen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1992 III B 31/92, BFH/NV 1993, 314). - BFH, 03.03.1995 - VIII B 58/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks
Überdies genügt die Behauptung einer angeblich unrichtigen Anwendung der BFH-Rechtsprechung nicht, um die Zulassung eines Rechtsmittels zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1992 III B 31/92, BFH/NV 1993, 314). - BFH, 14.10.1996 - VIII B 100/95 Der weitere Einwand der Klägerin, das FG habe verkannt, daß das Verrechnungskonto der Klägerin mit der GmbH ein gemischtes Kontokorrentkonto i. S. der BFH-Rechtsprechung im Beschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817f., und im Urteil vom 15. November 1990 IV R 97/82 (BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226 [BFH 15.11.1990 - IV R 97/82]) darstelle, stellt allenfalls die Rüge materiell-rechtlich unzutreffender Sachverhaltswürdigung dar, mit der weder eine Divergenz noch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargetan werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 691, und vom 22. September 1992 III B 31/92, BFH/NV 1993, 314).
- BFH, 28.07.1994 - VIII B 30/94
Anforderungen an die Rüge der Divergenz
Die behauptete Divergenz ist nicht i. S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) "bezeichnet", weil es schon an der erforderlichen Gegenüberstellung voneinander abweichender Rechtssätze fehlt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 22. September 1992 III B 31/92, BFH/NV 1993, 314).
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