Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.01.1963 - 43 IV/3 61
- BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
- BVerwG, 18.01.1965 - III B 31.63
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
Es hat daneben die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Möglichkeit nicht verkannt, daß trotz unanfechtbarer Entscheidung das Verfahren wiedereröffnet wird, hat jedoch, ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, ausgeführt, daß ein Wiederaufgreifen des bereits abgeschlossenen Verfahrens vom Ermessen der Verwaltungsbehörde abhänge (Urteile des Senats vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - [BVerwGE 15, 155] und vom 13. Dezember 1962 - BVerwG III C 75.59 - [BVerwGE 15, 196]). - BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - dazu entschieden, daß trotz Unanfechtbarkeit eines Pensionsfestsetzungsbescheides der Betroffene einen Anspruch auf neue Sachentscheidung der Verwaltungsbehörde bei Änderung der Sachlage habe. - BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
Es hat daneben die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Möglichkeit nicht verkannt, daß trotz unanfechtbarer Entscheidung das Verfahren wiedereröffnet wird, hat jedoch, ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, ausgeführt, daß ein Wiederaufgreifen des bereits abgeschlossenen Verfahrens vom Ermessen der Verwaltungsbehörde abhänge (Urteile des Senats vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - [BVerwGE 15, 155] und vom 13. Dezember 1962 - BVerwG III C 75.59 - [BVerwGE 15, 196]).
- BVerwG, 19.10.1968 - III C 123.66
Mängel des Vorverfahrens als Verfahrensrüge - Voraussetzungen für eine …
Seit BVerwGE 15, 155 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Beschlüsse vom 6. Oktober 1964 - BVerwG III B 31.63 - undvom 26. Februar 1965 - BVerwG III B 128.64 -), daß die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Behördenverfahrens erfolgen soll, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht. - BVerwG, 27.11.1967 - III B 150.67
Entscheidung über das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen …
Seit BVerwGE 15, 155 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 1964 - BVerwG III B 31.63 - und vom 26. Februar 1965 - BVerwG III B 128.64 -), daß die Entscheidung, ob und in welchem Umfange ein Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Behördenverfahrens erfolgen soll, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht. - BVerwG, 07.10.1971 - III C 133.70
Schäden an Grundbesitz - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluß des Senats vom 6. Oktober 1964 - BVerwG III B 31.63 - zurückgewiesen. - BVerwG, 14.06.1967 - III B 20.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines bindend …
Der Senat hat ferner im Beschluß vom 6. Oktober 1964 - BVerwG III B 31.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 342 LAG Nr. 7) ausgeführt, daß ein Anspruch auf Wiederaufgreifen außerhalb der Wiederaufnahme nur unter besonderen Ausnahmefällen anzuerkennen ist.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1965 - III B 31.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Anfechtung der Kostenrechnung eines Beschwerdeverfahrens
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.01.1963 - 43 IV/3 61
- BVerwG, 06.10.1964 - III B 31.63
- BVerwG, 18.01.1965 - III B 31.63
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