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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1959 - III B 315.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,3148
BVerwG, 29.04.1959 - III B 315.56 (https://dejure.org/1959,3148)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1959 - III B 315.56 (https://dejure.org/1959,3148)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1959 - III B 315.56 (https://dejure.org/1959,3148)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Kriegssachschäden an Gegenständen, die beim Eintritt des Schadens nicht der Berufsausübung dienten

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57

    Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1959 - III B 315.56
    Wenn das Landesverwaltungsgericht bei diesem Sachverhalt die Klage abgewiesen hat, so ist dadurch keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 339 Abs. 1 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - entstanden, denn es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß Gegenstände, die der Berufsausübung nicht bereits beim Eintritt des Schadens gedient haben und deren Gebrauch nicht durch den Wehrdienst des Eigentümers verhindert worden ist, als Gegenstände der Berufsausübung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG nicht in Betracht kommen (Entscheidungen des III. Senatsvom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - [BVerwGE 6, 188] des IV. Senatsvom 20. Oktober 1958 - BVerwG IV B 73.58 -).
  • BVerwG, 20.10.1958 - IV B 73.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1959 - III B 315.56
    Wenn das Landesverwaltungsgericht bei diesem Sachverhalt die Klage abgewiesen hat, so ist dadurch keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 339 Abs. 1 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - entstanden, denn es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß Gegenstände, die der Berufsausübung nicht bereits beim Eintritt des Schadens gedient haben und deren Gebrauch nicht durch den Wehrdienst des Eigentümers verhindert worden ist, als Gegenstände der Berufsausübung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG nicht in Betracht kommen (Entscheidungen des III. Senatsvom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - [BVerwGE 6, 188] des IV. Senatsvom 20. Oktober 1958 - BVerwG IV B 73.58 -).
  • BVerwG, 29.07.1960 - III B 1.60

    Abstellen auf die beruflichen Absichten bei Feststellung von Schäden an einem …

    Bei der Entscheidung der Frage, ob die verlorenen Gegenstände für die Berufsausübung des Klägers erforderlich sind, ist das Landesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Feststellungsfähigkeit von Schäden an derartigen Wirtschaftsgütern nicht auf die beruflichen Absichten, sondern ausschließlich auf die im Augenblick des Verlustes tatsächlich ausgeübte Tätigkeit des Geschädigten ankomme, wobei kriegsbedingte Unterbrechungen unschädlich sind(Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - [BVerwGE 6, 188 = RLA 1958 S. 299 = ZLA 1958 S. 183];Beschluß vom 20. Oktober 1958 - BVerwG IV B 73.58 -;Beschluß vom 29. April 1959 - BVerwG III B 315.56 -;Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - [ZLA 1960 S. 104];Beschluß vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 3.59 - [ZLA 1960 S. 91];Beschluß vom 10. März 1960 - BVerwG III B 278.59/III C 318.59 -).
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