Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.1968 - III B 35.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 25.01.1968 - 6 A 23/65
- BVerwG, 23.08.1968 - III B 35.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.11.1965 - III C 97.64
Antrag auf Feststellung von Kriegssachschäden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - III B 35.68
Diese Entscheidungen sind mit Ausnahme der Urteile vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 6.57 - und vom 25. November 1965 - BVerwG III C 97.64 - für diese Rechtsfrage nicht einschlägig.Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG III C 97.64 - ausgeführt, die Bindung an die Wertfeststellung des Finanzamtes trete nur ein, wenn die Zuordnung zu einer Vermögensart im Schadenszeitpunkt mit der Zuordnung des Finanzamtes übereinstimme.
- BVerwG, 05.05.1958 - IV C 6.57
Feststellung von Kriegsschäden an wirtschaftlichen Einheiten des …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - III B 35.68
Diese Entscheidungen sind mit Ausnahme der Urteile vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 6.57 - und vom 25. November 1965 - BVerwG III C 97.64 - für diese Rechtsfrage nicht einschlägig.Aus den Gründen des Urteils des IV. Senats vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 6.57 - ergibt sich, daß dieser Senat es für notwendig angesehen hat, entgegen der Auffassung des Finanzamtes, die der Einheitswertfeststellung zum 21. Juni 1948 zugrunde lag, zu prüfen, ob ein durch Kriegseinwirkung beschädigtes Grundstück an diesem Stichtag noch ein Betriebsgrundstück war.
- BVerwG, 28.03.1968 - III C 8.66
Schadensfeststellung an Betriebsgegenständen einer verpachteten Bäckerei …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - III B 35.68
Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG III C 8.66 - bestätigt.
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 54.70
Feststellung eines Kriegssachschadens - Einheitswert eines Betriebsgrundstückes - …
Der Senat hat in seinemUrteil vom 27. Juni 1968 - BVerwG III C 168.65 - und in seinen Urteilenvom 28. März 1968 - BVerwG III C 8.66 -, vom 2. November 1967 - BVerwG III C 126.65 - undvom 25. November 1965 - BVerwG III C 97.64 - sowie in demBeschluß vom 23. August 1968 - BVerwG III B 35.68 - entschieden, daß die Ausgleichsbehörden bei der Schadensfeststellung nicht an die Auffassung der Finanzämter über die Einordnung eines Wirtschaftsgutes in eine.
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