Rechtsprechung
| BFH, 04.07.1995 - III B 38/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.08.1994 - II B 68/94
Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 04.07.1995 - III B 38/94
Die bloße Behauptung, die Streitsache habe grundsätzliche Bedeutung, genügt dafür nicht (vgl. Beschluß des BFH vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 20.06.1994 - III B 39/94
Begriff des Darlegens bei der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BFH, 04.07.1995 - III B 38/94
Dies gilt auch, soweit die grundsätzliche Bedeutung auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz gestützt wird (Beschluß des Senats vom 20. Juni 1994 III B 39/94, BFH/NV 1995, 50). - BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 04.07.1995 - III B 38/94
Allein der Hinweis darauf, daß eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und verfassungsrechtlich zweifelhaft erscheint, genügt dafür nicht (Beschluß des BFH vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412). - BFH, 13.04.1993 - III B 88/91
Anforderungen an die Darstellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 04.07.1995 - III B 38/94
Die Beschwerdebegründung erschöpft sich im Grunde in einer inhaltlichen Kritik an der Rechtsauffassung des Finanzgerichts in der Art einer Revisionsbegründung, die die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermag (Beschluß des Senats vom 13. April 1993 III B 88/91, BFH/NV 1994, 44).
- BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03
Ausländischer Investment-Fonds; grundsätzliche Bedeutung
Wird die grundsätzliche Bedeutung auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm gestützt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen Verfassungsrecht angenommen wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.; vom 4. Juli 1995 III B 38/94, BFH/NV 1996, 148). - BFH, 20.10.2000 - IV B 41/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Schlüssige Darlegung - …
Allein der Hinweis darauf, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, genügt dafür nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1995 III B 38/94, BFH/NV 1996, 148). - BFH, 27.05.2003 - VIII B 153/02
Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden …
Der Kläger hätte unter diesen Umständen darlegen müssen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. z.B. --zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung-- BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 III B 38/94, BFH/NV 1996, 148, m.w.N. und --zur deckungsgleichen Darlegung des Erfordernisses einer Entscheidung zur Rechtsfortbildung-- BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652, …und vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
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