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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1960 - III B 433/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1362
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1960 - III B 433/60 (https://dejure.org/1960,1362)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.1960 - III B 433/60 (https://dejure.org/1960,1362)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1960 - III B 433/60 (https://dejure.org/1960,1362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2117 (Ls.)
  • DVBl 1961, 413
  • DÖV 1960, 914
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und …

    Nach den von der Finanzgerichtsbarkeit - und entsprechend von der Verwaltungsgerichtsbarkeit - entwickelten Grundsätzen über die Ausübung des Ermessens ist die Beitreibung öffentlicher Abgaben auszusetzen, falls ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes (Bescheides) bestehen (vgl. z.B. BFH in BStBl 1954 III S. 116 und S. 328; FR 1958 S. 209 und OVG Münster in JZ 1960 S. 709).
  • BFH, 22.07.1977 - III B 34/74

    Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer …

    Die aufschiebende Wirkung betrifft die Vollziehbarkeit der Verwaltungsakts, d. h. die Möglichkeit, die im Verwaltungsakt ausgesprochene Rechtsfolge zu verwirklichen (vgl. Urteile des BVerwG vom 21. Juni 1961 VIII C 398.58, BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [6]; vom 12. Mai 1966 II C 197.62, BVerwGE 24, 92 [98]; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 29. Juli 1960 III B 433/60, Die Öffentliche Verwaltung 1960 S. 914 [916];… Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl., § 80 Anm. 1; Kalkbrenner, Bayerische Verwaltungsblätter 1976 S. 87).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage - …

    Trotz dieser unklaren Fassung, die sich fast gleichlautend auch in § 80 VwGO findet, muß in Übereinstimmung mit dem OVG Münster III B 433/60 vom 29. Juli 1960 (DÖV 1960, 914) davon ausgegangen werden, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die Verwaltung oder das angerufene FG als Gericht der Hauptsache, von Ausnahmen in Sonderfällen (vgl. BFH-Beschluß VII B 12/66 vom 28. Juni 1967, BFH 89, 82, BStBl III 1967, 513) abgesehen, die Vollziehung aussetzen müssen, und, wenn diese Vorausetzungen nicht vorliegen, es bei der vom Gesetzgeber gewollten Vollstreckbarkeit des Steuerbescheides verbleibt, also nicht ausgesetzt werden darf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1966 - VII B 233/66
    VwGO § 80 Abs. 5 enthält eine Ermächtigung des Gerichtes zur Ermessensentscheidung (Fortführung von OVG Münster 1960-07-29 III B 433/60 = OVGE MüLü 16, 44).Nicht nur die Widerspruchsbehörde, sondern auch das VG hat die Vollziehung wegen öffentlicher Abgaben und Kosten in der Regel auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- und Kostenpflichtigen eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

    In Ausnahmefällen jedoch kann das Gericht auch in diesen Fällen eine Aussetzung ablehnen (Fortführung von OVG Münster 1960-07-29 III B 433/60 = OVGE MüLü 16, 44).Das Gericht darf, wenn die Aussetzung eines Abgabebescheides beantragt wird, sich der Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides bestehen, nicht mit der Begründung entziehen, diese Prüfung sei im Rahmen des eilbedürftigen Aussetzungsverfahrens wegen schwieriger Sach- und Rechtsfragen nicht möglich; es darf von dieser Prüfung nur absehen, wenn es die Ablehnung der Aussetzung auch für den Fall für gerechtfertigt hält, daß ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks; …

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  • BFH, 06.02.1967 - VII B 46/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Dem entspricht es auch, daß der Gesetzgeber in Satz 2, a.a.O., wo er beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Aussetzung der Vollziehung nicht zwingend vorgeschrieben hat, durch die Sollvorschrift zum Ausdruck bringt, daß er in diesen Fällen die Aussetzung zwar in der Regel für geboten ansieht, aber Ausnahmen, in denen eine Aussetzung der Vollziehung nicht gerechtfertigt wäre, für möglich hält (über das Wesen von Sollvorschriften als Regeln vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 2. Dezember 1959 V C 106.58, Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 252 - betr: Verbindlichkeit für die Verwaltung -, und Beschluß des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 29. Juli 1960 III B 433/60, Die Öffentliche Verwaltung 1960 S. 914 - betr: Aussetzung der Vollziehung von Abgaben- und Kostenbescheiden durch die Verwaltungsgerichte nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1963 - III B 607/62
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 1960 (- III B 433/60 -, Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Münster und Lüneburg (OVGE) 16, 44 = Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1960, 218 = Deutsche Gemeindesteuerzeitung (DGStZ) 1960, 466 = Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1961, 413 = Gemeindehaushalt (GemHaush.) 1961, 20 = Verwaltungsrechtsprechung (VerwRspr.) Bd. 13 Nr. 72) näher ausgeführt hat, kommt es für den Erfolg eines.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1962 - III B 105/62
    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 29. Juli 1960 - III B 433/60 - (Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Münster und Lüneburg (OVGE) Bd. 16, 44 = Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ).
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