Rechtsprechung
| BFH, 22.11.2004 - III B 47/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der Divergenz (hier: Abgrenzung der selbständigen gegenüber der nichtselbständigen Tätigkeit); übergangener Beweisantrag bei Wahrunterstellung der behaupteten Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.01.2004 - 8 K 1845/03
- BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.07.1996 - III R 90/95
Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Es muss von sich aus nur solchen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen mussten (z.B. BFH, Urteil vom 18. Juli 1996 III R 90/95, BFH/NV 1997, 139). - BFH, 12.08.1999 - XI R 51/98
Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zahlungen an sog. Domizilgesellschaften
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Hiervon darf es nur ausnahmsweise absehen, z.B. wenn es die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt (…BFH-Urteile vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, sowie vom 12. August 1999 XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 76 Rz. 24). - BFH, 30.07.2003 - X B 152/02
NZB: Begründungsfrist, Divergenz
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Der Kläger hat nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist, den von ihm aus der Entscheidung des BFH abgeleiteten Rechtsgrundsätzen einen davon abweichenden abstrakten Rechtssatz des FG gegenübergestellt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
- BFH, 27.07.2000 - V R 38/99
Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Der gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor (…BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, und vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181). - BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
Übergehen von Beweisanträgen; Offenbarung in Verfahren Dritter
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Hiervon darf es nur ausnahmsweise absehen, z.B. wenn es die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt (BFH-Urteile vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, …sowie vom 12. August 1999 XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 76 Rz. 24). - BFH, 07.07.1999 - X R 52/96
Vorweggenommene Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Der gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor (BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, …und vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181). - BFH, 17.02.1999 - IV B 44/98
Divergenz
Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 47/04
Denn eine Abweichung liegt nicht vor, wenn dem FG bei der Anwendung von Rechtssätzen des BFH auf den Streitfall Fehler unterlaufen (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 44/98, BFH/NV 1999, 1110).
- BFH, 31.05.2005 - III B 143/04
InvZul: Mischbetriebe
Es reicht nicht aus darzulegen, das Finanzgericht (FG) habe die vom BFH entwickelten Grundsätze im Streitfall unzutreffend angewandt (…BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80; vom 22. November 2004 III B 47/04, nicht veröffentlicht, juris).
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