Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2009 - III B 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung
- Judicialis
EStG § 6b Abs. 1; ; EStG § 6b Abs. 3; ; EStG § 6b Abs. 4; ; EStG § 16 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommenssteuerpflicht bei Gründung eines auf einem eigenen Grundstück selbst betriebenen Einzelunternehmens; Annahme einer Betriebsunterbrechung durch Ruhen eines Betriebs bei Aufteilung in übereignete bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des ...
- datenbank.nwb.de
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkommenssteuerpflicht bei Gründung eines auf einem eigenen Grundstück selbst betriebenen Einzelunternehmens; Annahme einer Betriebsunterbrechung durch Ruhen eines Betriebs bei Aufteilung in übereignete bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06
- BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Soweit eine Aufteilung in übereignete und vermietete Wirtschaftsgüter stattfinde, stelle der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96 (BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722) darauf ab, ob die übertragenen und verpachteten Wirtschaftsgüter die Grundlage für einen jederzeit identitätswahrend fortgeführten Betrieb seien und ob der Steuerpflichtige sie bei Pachtende wieder zurückerwerben könnte.Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf die Ausführungen des BFH im Urteil in BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722, die Aufteilung in übereignete bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens einerseits und verpachtete Wirtschaftsgüter andererseits stehe der Annahme einer Betriebsunterbrechung durch Ruhen des Betriebs nicht entgegen, sondern entspreche dem üblichen Vorgehen bei einer echten Betriebsaufspaltung.
- BFH, 22.09.2004 - III R 9/03
Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA - …
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Dagegen führt die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160). - BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die richterrechtlich entwickelten Ausnahmen von § 16 Abs. 3 EStG (Betriebsverpachtung, Ruhen des Betriebs) eng auszulegen sind (so schon BFH-Urteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
- BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07
Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds …
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. November 2008 IV B 126/07, BFH/NV 2009, 76). - FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06
Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung durch Verkauf und …
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Das FG lehnte den Aussetzungsantrag des Antragstellers mit Beschluss vom 12. Januar 2007 1 V 216/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 909 und 946) ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus:. - BFH, 21.02.2001 - X S 10/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; AdV
Auszug aus BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Das ist z.B. der Fall, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage vom BFH noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum bzw. in der Rechtsprechung der FG unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Beantwortung von Zweifelsfragen bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2001 X S 10/00, BFH/NV 2001, 780).
- FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07
Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb
Dagegen führt die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe, mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (BFH-Urteile vom 28. August 2003 IV R 20/02, BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160 BFH/NV 2005, 126, BFH-Beschluss vom 7. April 2009 III B 54/07, BFH/NV 2009, 1620, vom 14. März 2006 VIII R 80/03 BFHE 212, 541 BStBl II 2006, 591).Bei einem Unternehmen in der von E betriebenen Form bildet das betrieblich genutzte Grundstück den wesentlichen Betriebsgegenstand, so dass die Angaben des E gegenüber dem Beklagten in seinen Steuererklärungen nicht durch eine zwingende Betriebsaufgabe überholt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160 BFH/NV 2005, 126, BFH-Beschluss vom 7. April 2009 III B 54/07, BFH/NV 2009, 1620; ferner BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 80/03 BFHE 212, 541 BStBl II 2006, 591, nachdem eine branchenfremde Verwendung eines Grundstücks einem Gewerbebetrieb nicht entgegensteht).
- FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2231/05
Einkünfte eines Chefarztes im Krankenhaus und Betriebsaufgabe (§§ 18, 19, 18 Abs. …
In der mündlichen Verhandlung beriefen sie sich auf die Entscheidungen des BFH vom 7. April 2009 III B 54/07 und vom 19. März 2009 IV R 45/06.Insofern sind auch die beiden Urteile des BFH vom 7. April 2009 III B 54/07, BFH/NV 2009, 1620 und vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFH/NV 2009, 1493, die völlig anders geartete Sachverhalte mit einer anderen Interessenlage betreffen, nicht einschlägig.
- FG Nürnberg, 30.09.2015 - 7 K 562/14
Einkommensteuerliche Zuordnung eines erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des …
Die Beurteilung als Betriebsaufgabe oder als bloße Betriebsunterbrechung hängt nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige seine ursprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann, sondern davon, ob er in der Lage ist, den ehemaligen Betrieb im Wesentlichen identitätswahrend fortzuführen (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2009 III B 54/07, BFH/NV 2009, 1620). - FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - 12 K 12193/11
Beendigung der Betriebsaufspaltung: Annahme einer Betriebsaufgabeerklärung durch …
07. April 2009 - III B 54/07, BFH/NV 2009, 1620).
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