Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.1961 - III B 59.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Entschädigungsanspruchs nach dem Altsparergesetz für Altsparanlagen eines Rechtsvorgängers - Verpfändung einer Eigentümergrundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 17.12.1959 - 6 KL 1011/59
- BVerwG, 08.03.1961 - III B 59.60
- BVerwG, 30.05.1961 - III C 49.60
Papierfundstellen
- WM 1961, 459
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.09.1959 - III C 308.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - III B 59.60
Das die versagenden Bescheide der Ausgleichsbehörden aufhebende und zur Gewährung von Altsparerentschädigung verpflichtende Urteil, in welchem die Revision nicht zugelassen worden ist, beruht auf folgenden Ausführungen: Die Kammer folge den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 29. September 1959 - BVerwG III C 308.57 - (BVerwGE 9, 162), wonach bei Verpfändung einer Eigentümergrundschuld die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 6 Altsparergesetz - ASpG - erfüllt seien, wenn ein sonstiger privatrechtlicher Anspruch durch eine Grundschuld gesichert gewesen sei, wenn eine Eigentümergrundschuld verpfändet worden sei.Die Revision wäre, da das angefochtene Urteil sich auf das Urteil des Senats vom 29. September 1959 - BVerwG III C 308.57 - gründet, dem sich inzwischen der gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 321.58 - angeschlossen hat, nur zuzulassen, wenn über eine noch klärungsbedürftige grundsätzliche Frage zu entscheiden wäre.
- BVerwG, 01.03.1961 - III C 329.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - III B 59.60
Vielmehr hat der Senat inzwischen in seinem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteil - BVerwG III C 329.59 - ausdrücklich gegenüber dem im wesentlichen gleichen Vorbringen an einer Entscheidung festgehalten. - BVerwG, 13.11.1959 - IV C 321.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - III B 59.60
Die Revision wäre, da das angefochtene Urteil sich auf das Urteil des Senats vom 29. September 1959 - BVerwG III C 308.57 - gründet, dem sich inzwischen der gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 321.58 - angeschlossen hat, nur zuzulassen, wenn über eine noch klärungsbedürftige grundsätzliche Frage zu entscheiden wäre.
- BVerwG, 16.12.1964 - V B 32.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Altsparerentschädigung für …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den in dem angefochtenen Urteil und der Beschwerdebegründung angeführtenEntscheidungen vom 29. September 1959 - BVerwG III C 308.57 - (BVerwGE 9, 162) undvom 8. März 1961 - BVerwG III B 59.60 - (Wertpap.Mtlg. 1961, 459 = ZLA 1962, 12) eine Sicherung des der Kapitalanlage dienenden privatrechtlichen Anspruchs durch eine Grundschuld auch darin erblickt, daß der Schuldner dem Gläubiger, statt ihn eine Grundschuld zu bestellen, lediglich eine Eigentümergrundschuld verpfändet hatte.
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