Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.1974 - III B 67.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung des Vertriebenenausweises im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit des Ausweisinhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 09.04.1974 - 2 K 67/73
- BVerwG, 20.12.1974 - III B 67.74
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1974 - III B 67.74
Daß und unter welchen Voraussetzungen ein Vertriebenenausweis auch im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit des Ausweisinhabers Bindungswirkung entfalten kann, ist einmal durch die Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - [ZLA 1971, 15 = RzW 1971, 143]; Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - [ZLA 1973, 180]) und zum anderen hier nicht erheblich, weil eine Entscheidung über einen Vertriebenenausweis im Sinne dieser Rechtsprechung nicht vorliegt.Auch für eine Abweichung von dem von der Beschwerde angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - ist weder etwas dargelegt noch ersichtlich.
- BVerwG, 01.09.1970 - III C 157.68
Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern - Erteilung …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1974 - III B 67.74
Daß und unter welchen Voraussetzungen ein Vertriebenenausweis auch im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit des Ausweisinhabers Bindungswirkung entfalten kann, ist einmal durch die Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - [ZLA 1971, 15 = RzW 1971, 143]; Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - [ZLA 1973, 180]) und zum anderen hier nicht erheblich, weil eine Entscheidung über einen Vertriebenenausweis im Sinne dieser Rechtsprechung nicht vorliegt.Aus den vorstehenden Gründen kann das angefochtene Urteil auch nicht auf der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - (…a.a.O.) beruhen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); denn diese Entscheidung betrifft insbesondere die über den Wortlaut des § 15 Abs. 5 BVFG hinausgehende Bindungswirkung einer Entscheidung über den Vertriebenenausweis in bezug auf die deutsche Volkszugehörigkeit, unter der Voraussetzung, daß der Ausweisinhaber den Ausweis nicht nur als Ehegatte eines Deutschen (§ 1 Abs. 3 BVFG, der dem § 11 Abs. 3 LAG entspricht) erhalten hat.
- BVerwG, 22.08.1978 - 3 B 78.77
Rechtsmittel
Durch die im angefochtenen Urteil in Bezug genommene Entscheidung des Senatsvom 20. Dezember 1974 - BVerwG 3 B 67.74 - (Buchholz 412.3 § 15 Nr. 11) ist bereits grundsätzlich geklärt, daß die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 BVFG sich ausweislich des Wortlautes des Gesetzes allein auf tatsächlich erteilte Vertriebenenausweise bezieht, nicht also auf sonstige, die Vertriebeneneigenschaft betreffende Bescheinigungen, und daß als Folge hiervon die Ausgleichsbehörden im letzteren Falle jeweils berechtigt und verpflichtet sind, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit selbständig zu prüfen. - BVerwG, 07.04.1975 - III CB 18.74
Rechtsmittel
Nur wenn einem zum Nachweis der Vertriebeneneigenschaft ausgestellten Ausweis die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit zugrunde liegt, wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 BVFG, kommt nach dem Urteil des Senats vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 23 = ZLA 1971, 15; vgl. auch Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG III B 67.74 -) eine Verbindlichkeit auch bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV in Betracht.
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