Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des ständigen Aufenthaltes - Erfordernis eines entsprechenden Aufenthaltswillens - Internierung in Ludwigsburg und Darmstadt als Zwischenaufenthalt in Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 21.01.1966 - III/255/65
- BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Papierfundstellen
- WM 1966, 1309
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Demgegenüber hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - dahin erkannt: "Der Wille oder eine Absicht des Betreffenden, seinen Aufenthalt ständig zu haben oder beizubehalten, kommt lediglich als Beweisanzeichen für die Ständigkeit des Aufenthalts in Betracht, wenn darüber zu entscheiden ist, welcher von mehreren tatsächlich bestehenden Aufenthalten als ständiger anzusehen ist, nicht aber dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nur ein tatsächlicher Aufenthalt in einem Gebiet (hier der Sowjetunion) in Frage steht.Zwar weicht das angefochtene Urteil, das am 21. Januar 1966 ergangen ist, von dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1965 (a.a.O.) ab; es beruht aber nicht auf dieser Abweichung.
- BVerwG, 28.04.1961 - IV C 170.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 245.59, BVerwG IV C 170.59 und BVerwG III C 318.57) die Auffassung vertreten, daß zum "ständigen Aufenthalt" in Unterscheidung von einem Aufenthalt an sich nicht nur eine gewisse tatsächliche Dauer des Aufenthalts gehöre, sondern auch eine entsprechende Absicht, für diese Dauer dort zu bleiben. - BVerwG, 30.01.1959 - IV C 316.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß bei Zwischenaufenthalten in einem anderen Land dort kein ständiger Aufenthalt begründet ist und daß bei längerer Abwesenheit vom Ort der Niederlassung der dort begründete ständige Aufenthalt nicht aufgegeben wird, wenn die näheren Umstände erkennen lassen, daß eine Rückkehr beabsichtigt war (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 32.54 - und vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 316.57 - beide veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nrn. 3 und 15).
- BVerwG, 01.10.1954 - IV C 32.54
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß bei Zwischenaufenthalten in einem anderen Land dort kein ständiger Aufenthalt begründet ist und daß bei längerer Abwesenheit vom Ort der Niederlassung der dort begründete ständige Aufenthalt nicht aufgegeben wird, wenn die näheren Umstände erkennen lassen, daß eine Rückkehr beabsichtigt war (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 32.54 - und vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 316.57 - beide veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nrn. 3 und 15). - BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 245.59, BVerwG IV C 170.59 und BVerwG III C 318.57) die Auffassung vertreten, daß zum "ständigen Aufenthalt" in Unterscheidung von einem Aufenthalt an sich nicht nur eine gewisse tatsächliche Dauer des Aufenthalts gehöre, sondern auch eine entsprechende Absicht, für diese Dauer dort zu bleiben. - BVerwG, 29.06.1960 - IV C 245.59
Vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Auswanderung
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 245.59, BVerwG IV C 170.59 und BVerwG III C 318.57) die Auffassung vertreten, daß zum "ständigen Aufenthalt" in Unterscheidung von einem Aufenthalt an sich nicht nur eine gewisse tatsächliche Dauer des Aufenthalts gehöre, sondern auch eine entsprechende Absicht, für diese Dauer dort zu bleiben. - BVerwG, 13.11.1959 - IV C 109.58
Auszug aus BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Im Sinne dieser Rechtsprechung hat der Kläger während seiner Internierungszeit in Ludwigsburg und Darmstadt einen Zwischenaufenthalt in Deutschland gehabt; seinen ständigen Aufenthalt im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 2 LAG hatte er hingegen in Österreich, wobei dahingestellt bleiben kann, ob er ihn mit Zuzug seiner Familie nach H. dort oder in Linz, wohin sich seine Ehefrau nach Geburt des gemeinsamen Kindes während seiner Internierungszeit begab, begründet hatte, denn der ständige Aufenthalt kann auch in einem Gebiet und nicht nur - wie bei dem Wohnsitz - an einem Ort gegeben sein (Urteil vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 109.58 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. Nr. 21).
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 56.84
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Diese Beurteilung sei trotz des verhältnismäßig langen Aufenthaltes des unmittelbar Geschädigten in Frankreich auch im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 106 = ZLA 1979, 44) und vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87 = ZLA 1967, 25) gerechtfertigt.Es hat im Hinblick auf das persönliche Schicksal des unmittelbar Geschädigten dessen nach der Entlassung aus Kriegsgefangenschaft mehr als achtjährigen Arbeitsaufenthalt in Frankreich (Elsaß) rechtsirrtümlich als einen die begehrte Schadensfeststellung nicht ausschließenden unmaßgeblichen "Zwischenaufenthalt" im Sinne der Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 106 = ZLA 1979, 44) sowie vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87 = ZLA 1967, 25) angesehen, weil dies nach seiner Auffassung dem Sinn und Zweck der Regelung des § 12 Abs. 7 Satz 2 LAG entspreche, die unverkennbar im Sinnzusammenhang mit § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG stehe.
- BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 62.75
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Der Senat hat nur für extrem liegende Ausnahmefälle entschieden, daß die räumliche Beziehung dann einen ständigen Aufenthalt nicht begründen könne, wenn es sich um einen bloßen Zwangs auf enthalt gehandelt hat (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87]).Der vorliegende Fall ist mit dem in BVerwG III B 68.66 entschiedenen nicht vergleichbar: Einmal war der Aufenthalt der Kläger in dem vorliegenden Fall im Gebiet der erst später konstituierten Bundesrepublik Deutschland bereits begründet, längst bevor die Kläger wissen konnten, daß sie der Betreuung als DP's teilhaftig werden würden.
- BVerwG, 30.05.1974 - III C 52.73
Feststellung von Vertreibungsschäden durch Umsiedlung - Ausstellung eines …
Andernfalls wird das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen haben, ob und inwieweit sein Aufenthalt in DP-Lagern als "ständiger Aufenthalt" im Sinne des § 230 LAG anrechenbar ist oder ob es sich nur um einen sogenannten Zwischenaufenthalt gehandelt hat (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 32.54 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 3];… Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7]; Urteil vom 13. Februar 1957 - BVerwG V C 307.56 - Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 8]; Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 87];… Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 91]; Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234 = ZLA 1970, 86]; Beschluß vom 5. Mai 1971 - BVerwG III CB 2.71 - [ZLA 1971, 116]).
- BVerwG, 28.11.1969 - III C 133.68
Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952
Die Revision hat keine Gesichtspunkte vorgetragen, die der Senat nicht bereits bei seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1965 und in seinen späteren Entscheidungen zum Begriff des ständigen Aufenthaltes(Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 -;Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 -) berücksichtigt hätte. - BVerwG, 16.11.1967 - III C 23.67
Geltendmachung eines Hausratverlustes als Vertreibungsschaden - Begriff der …
Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts geben keinen Anlaß zu der Annahme, die Klägerin habe ihren Aufenthalt in M. oder an anderen Orten in Ungarn (der ständige Aufenthalt kann auch in einem Gebiet und nicht nur - wie bei einem Wohnsitz - an einem Ort gegeben sein - vgl. Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 87]) zwangsweise genommen. - BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 32.78 So hat der erkennende Senat ein Festhalten in einem Internierungslager unter bestimmten Voraussetzungen als bloßen "Zwischenaufenthalt" angesehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87]; vgl. auch Urteile vom 4. März 1976 …und vom 20. April 1978, a.a.O.); in solchen "extrem liegenden Ausnahmefällen", in denen dem Betroffenen die Selbstbestimmung seines Aufenthaltsortes infolge Anwendung physischen Zwanges verwehrt ist, kann die Annahme begründet sein, daß der frühere ständige Aufenthalt fortbestanden habe.
- BVerwG, 21.11.1974 - III C 15.72
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Herabsetzung eines Schadensbetrages …
Ein dahin gehender Wille wird nur dann erheblich, wenn zu entscheiden ist, welcher von mehreren gleichzeitigen rechtserheblichen Aufenthalten der ständige Aufenthalt ist (vgl. die Entscheidungen vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 316.57 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 15], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - [BVerwGE 23, 67 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 36], vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87], vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 91], vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 47.70 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 95]). - BVerwG, 11.06.1968 - III C 6.67
Entschädigung von Hausratschäden
Das Verwaltungsgericht hat, indem es darauf abgestellt hat, daß die Klägerin nicht die Absicht hatte, in der Bundesrepublik ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, sondern danach strebte, bei der ersten Gelegenheit von Bayern wieder nach Österreich zu kommen, den Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne der lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften verkannt, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt worden ist (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - mit Nachweisen [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 87]). - BVerwG, 09.10.1968 - III B 70.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wenn sie sich illegal in Regensburg aufhielten oder sich im Jahre 1950 im Durchgangslager erfolglos um die Zuzugsgenehmigung bemühten, hatten sie keinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, weil dieser Aufenthalt nach ihren Darlegungen nur von ganz kurzer Dauer war (vgl. Beschluß des Senats vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 87]; Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 -). - BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71
Begriff des "ständigen Aufenthalts" - Ununterbrochener Aufenthalt in Österreich …
Der Senat hat die vom Kläger für klärungsbedürftig gehaltene Frage wiederholt dahin entschieden, daß unter dem Begriff des "ständigen Aufenthalts" im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) jedes tatsächliche Verweilen über einen längeren Zeitraum hinaus zu verstehen ist und daß der Wille, einen bestimmten Ort als ständigen Aufenthalt zu haben, zwar für die Begründung des Wohnsitzes erforderlich ist, nicht aber für die Beurteilung der Frage, ob das Verweilen an einem Ort als ein ständiger oder als ein vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 87, 91] und Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234]).
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