Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Kriegsschadenrente (Entschädigungsrente) bei selbst und freiwillig herbeigeführter Bedürftigkeit - Begründung eines ständigen Aufenthalts durch mehrere vorübergehende Aufenthalte an verschiedenen Orten desselben Landes
Verfahrensgang
- VG Münster, 23.03.1962 - 3 KL 169/60
- BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.06.1960 - III C 238.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62
Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine von einem Geschädigten selbst freiwillig herbeigeführte Bedürftigkeit im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 1 LAG nicht dazu führen kann, diese Anspruchsvoraussetzung als gegeben anzusehen (vgl.Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 268 LAG Nr. 6], fernerUrteil vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [IFLA 1960 S. 195 = ZLA 1960 S. 332 = RLA 1960 S. 333]). - BVerwG, 12.03.1959 - IV C 387.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62
Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine von einem Geschädigten selbst freiwillig herbeigeführte Bedürftigkeit im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 1 LAG nicht dazu führen kann, diese Anspruchsvoraussetzung als gegeben anzusehen (vgl.Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 268 LAG Nr. 6], fernerUrteil vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [IFLA 1960 S. 195 = ZLA 1960 S. 332 = RLA 1960 S. 333]). - BVerwG, 22.02.1957 - IV C 122.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62
Daß durch mehrere vorübergehende Aufenthalte an verschiedenen Orten desselben Landes kein ständiger (Gesamt-)Aufenthalt in dem Gebiet dieses Landes begründet werden kann, ergibt sich aus dem durch die Rechtsprechung bereits geklärten Begriff des ständigen Aufenthalts, der an die tatsächliche, nicht nur vorübergehende Anwesenheit einer Person an einem Orte anknüpft (vgl.Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [RLA 1957 S. 303 = ZLA 1957 S. 296] sowieUrteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - [Buchholz, a.a.O. 427.3 zu § 230 LAG Nr. 17]). - BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62
Daß durch mehrere vorübergehende Aufenthalte an verschiedenen Orten desselben Landes kein ständiger (Gesamt-)Aufenthalt in dem Gebiet dieses Landes begründet werden kann, ergibt sich aus dem durch die Rechtsprechung bereits geklärten Begriff des ständigen Aufenthalts, der an die tatsächliche, nicht nur vorübergehende Anwesenheit einer Person an einem Orte anknüpft (vgl.Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [RLA 1957 S. 303 = ZLA 1957 S. 296] sowieUrteil vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - [Buchholz, a.a.O. 427.3 zu § 230 LAG Nr. 17]).
- BVerwG, 03.07.1968 - V C 18.67
Verwertung eines nach dem Verkehrswert über und nach dem Einheitswert unter der …
Die Anrechenbarkeit des bei unentgeltlicher Weggabe von Schonvermögensobjekten erzielbaren Vermögens, soweit es bei angemessener entgeltlicher Verwertung die Schonvermögensgrenze überstiegen hätte, soll nach der Rechtsprechung darauf beruhen, daß der Geschädigte, der durch unentgeltliche Weggabe eines Schongegenstandes verhindert, daß der Erlös ihm zufließt, sich so behandeln lassen muß, als sei ihm der Erlös zugeflossen (Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [ZLA 1959, 200]; Urteil vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [ZLA 1960, 332 = RLA 1960, 333 - IFLA 1960, 195] und Beschluß vom 25. März 1963 - BVerwG III B 69.62 - [ZLA 1963, 247]).
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