Rechtsprechung
| BFH, 01.12.1994 - III B 77/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - III B 77/94
Dazu muß der Beschwerdeführer auf die Bedeutung der Rechtsfragen -- über den Einzelfall hinaus -- für die Rechtsklarheit, die Rechtseinheitlichkeit und/oder die Rechtsentwicklung eingehen (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76
Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - III B 77/94
Außerdem ist für die ordnungsgemäße Rüge einer Verletzung der von Amts wegen bestehenden Sachaufklärungspflicht die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694). - BFH, 16.01.1989 - V B 4/88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - III B 77/94
Eine am Fristende fehlende ordnungsgemäße Darlegung i. S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO kann später nicht mehr mit einer die gesetzliche Form der Begründung wahrenden Wirkung nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791).
- BFH, 27.03.2000 - III B 67/99
Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und …
Lediglich Erläuterungen und Ergänzungen des bisherigen Vorbringens hinsichtlich solcher Zulassungsgründe, die innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens mit einem Mindestmaß der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind, sind noch möglich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, unter 2. c der Gründe). - BFH, 09.12.1998 - II B 75/98
Steuerbescheid; Zustellung an den Stpfl.
Dies gilt nicht nur für den Fall, daß die Beschwerde zunächst jeglicher Begründung ermangelte, sondern auch für nachgeschobene Begründungen, sofern sie nicht lediglich eine Erläuterung und Vervollständigung des fristgemäßen Vorbringens darstellen (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, …sowie vom 31. März 1995 XI B 151/94, BFH/NV 1995, 1071). - BFH, 28.06.1999 - VII B 147/98
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Divergenz
Danach können nur solche Zulassungsgründe zur Zulassung der Revision führen, die innerhalb der Beschwerdefrist geltend gemacht und ordnungsgemäß i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO begründet worden sind (vgl. BFH, Beschluß vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980).
- BFH, 29.09.2000 - V B 26/00
Berücksichtigung erstinstanzlichen Parteivortrages
Selbst wenn der Kläger in dem nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsatz vom 8. März 2000 einen Zulassungsgrund ausreichend bezeichnet hätte, könnte dieser Vortrag nicht mehr berücksichtigt werden, da er nicht lediglich einen innerhalb der Beschwerdefrist ausreichend dargelegten Zulassungsgrund ergänzt oder erläutert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980; vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842). - BFH, 04.12.1997 - VIII B 18/97
Darlegungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Rüge der Verletzung des …
Nach Ablauf der Beschwerdefrist sind lediglich noch Ergänzungen bezüglich solcher Rügen zulässig, die dem Mindestmaß der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge entsprechen (vgl. BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, 982, ständige Rechtsprechung). - BFH, 19.09.2001 - III B 51/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Verfahrensmangel - …
- BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen …
Nach Ablauf der Frist sind nur noch Erläuterungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit einem Mindestmaß der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980;… vom 4. September 1996 II B 6/96, BFH/NV 1997, 191). - BFH, 17.12.1998 - VI B 1/98
Grundsätzliche Bedeutung; häusliches Arbeitszimmer
Für die erforderliche Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache fehlt es an substantiierten und konkreten Angaben darüber, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage, ob die private Nutzung des im häuslichen Arbeitszimmer aufgestellten Computers durch ein Kind des Steuerpflichtigen schädlich für den Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das Arbeitszimmer ist, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980). - BFH, 30.01.1996 - V B 89/95
Hinweispflicht des Finanzgerichtes hinsichtlich Mängel bei schriftlichen Erhebung …
Für die Interpretation sind nur die innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) seit Zustellung des Urteils im Mai 1995 eingegangenen Darlegungen, nicht aber die im Schriftsatz vom 6. November 1995 nachträglich geltend gemachten Gründe heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, …und vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749). - BFH, 17.02.1997 - X B 8/97
Vertretungeberechtigung von Steuerberatungsgesellschaften
Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist nur noch die Erläuterung oder Vervollständigung von Zulassungsgründen möglich, die -- anders als im Streitfall -- innerhalb der Frist mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit substantiiert worden sind (z. B. BFH- Beschluß vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, m w. N.).
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