Rechtsprechung
| BFH, 12.10.2012 - III B 78/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage - Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung
- openjur.de
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage; Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage - Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung - rechtsinformationen.bund.de
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage - Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2002
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage - Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung des Privatanteils der Nutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen PKW mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage zur Fortbildung des Rechts (hier: geschlossene Form der Fahrtenbuchführung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.03.2012 - 15 K 4080/09
- BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Rn. 11 b) Diesen Anforderungen genügen die Ausführungen der Klägerin nicht, wonach fraglich sein könnte, ob die durch den BFH in seinen Urteilen vom 9. November 2005 VI R 27/05 (BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408), vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04 (…BFH/NV 2007, 691) und vom 14. März 2007 XI R 59/04 (…BFH/NV 2007, 1838) aufgestellten Anforderungen an die "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs der weitergehenden Definierung bedürfen.Rn. 13 3. Gleiches gilt, soweit die Klägerin begehrt, dass ihr in den Streitjahren 2002 bis 2004 Vertrauensschutz gewährt werden müsse, weil der BFH erst im Jahr 2005 mit dem Urteil in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408 eine zusätzliche Anforderung an die Führung eines Fahrtenbuchs gestellt habe, welche von --für die Klägerin günstigeren-- Regelungen in den für das FA bindenden Verwaltungsvorschriften abgewichen sei.
- BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Rn. 10 a) Eine Fortbildung des Rechts kommt in Betracht, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist; insbesondere dann, wenn der Einzelfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 147). - BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04
Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Rn. 11 b) Diesen Anforderungen genügen die Ausführungen der Klägerin nicht, wonach fraglich sein könnte, ob die durch den BFH in seinen Urteilen vom 9. November 2005 VI R 27/05 (BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408), vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04 (…BFH/NV 2007, 691) und vom 14. März 2007 XI R 59/04 (BFH/NV 2007, 1838) aufgestellten Anforderungen an die "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs der weitergehenden Definierung bedürfen.
- BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04
Fahrtenbuch
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Rn. 11 b) Diesen Anforderungen genügen die Ausführungen der Klägerin nicht, wonach fraglich sein könnte, ob die durch den BFH in seinen Urteilen vom 9. November 2005 VI R 27/05 (BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408), vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04 (BFH/NV 2007, 691) und vom 14. März 2007 XI R 59/04 (…BFH/NV 2007, 1838) aufgestellten Anforderungen an die "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs der weitergehenden Definierung bedürfen. - BFH, 22.10.2003 - III B 14/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224, m.w.N.). - BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - …
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Dass die Klägerin den Sachverhalt --im Sinne einer Gewährleistung ausreichenden Änderungsschutzes-- lediglich anders würdigt als das FG, stellt eine Frage der materiellen Richtigkeit der Vorentscheidung dar, hinsichtlich derer eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht erreicht werden kann (z.B. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470). - BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10
Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der …
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391, m.w.N.). - BFH, 12.01.2006 - II B 65/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Rn. 7 Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.). - BFH, 19.06.2006 - I B 118/05
Haftungsverfahren; Durchsuchung eines Wohnhauses; Verwertung von Unterlagen
Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 78/12
Voraussetzung dafür, dass die Fortbildung des Rechts i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO "eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert", ist u.a. die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 118/05, BFH/NV 2006, 1691).
- BFH, 02.12.2013 - III B 32/12
Darlegungsanforderungen an das Erfordernis der Rechtsfortbildung und der …
Rn. 3 a) Eine Fortbildung des Rechts kommt in Betracht, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist; insbesondere dann, wenn der Einzelfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, BFH/NV 2013, 39, m.w.N.).Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Rechtsfortbildung im Allgemeininteresse liegt (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 171, § 115 FGO Rz 92 ff.) und die herausgestellte Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 39).
Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 39, m.w.N.).
Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 39).
- BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13
Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens
Zur Darlegung des Zulassungsgrunds muss der Beschwerdeführer substantiiert ausführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, BFH/NV 2013, 39). - BFH, 09.02.2017 - VI B 58/16
Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung - Darlegung …
Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, BFH/NV 2013, 39, m.w.N.). - BFH, 12.12.2013 - III B 55/12
Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der …
Zur Klärungsbedürftigkeit muss der Beschwerdeführer substantiiert ausführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, BFH/NV 2013, 39). - BFH, 10.12.2012 - X B 139/11
Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG
In Bezug auf den ersten Begründungsstrang, die fehlende "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs, werden jedoch weder ein Verfahrensfehler noch die Voraussetzungen eines anderen Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt (vgl. im Übrigen zu den Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden, die jüngste BFH-Rechtsprechung, wie z.B. Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, und Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, nicht veröffentlicht, juris, sowie zu den Anforderungen an die "geschlossene Form" der Aufzeichnungen Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
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