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Rechtsprechung
   BFH, 19.06.2013 - III B 79/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17365
BFH, 19.06.2013 - III B 79/12 (https://dejure.org/2013,17365)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2013 - III B 79/12 (https://dejure.org/2013,17365)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - III B 79/12 (https://dejure.org/2013,17365)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz

  • openjur.de

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes; Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 74 Abs 1, AO § 47
    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 74 Abs 1 EStG 2009, § 47 AO
    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzweigung von Kindergeld durch den Sozialleistungsträger, da sich das Finanzgericht zu der Frage der Abzweigung nicht geäußert hat

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der …

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - III B 79/12
    Dieser Rechtssatz widerspreche dem in dem Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520) aufgestellten Rechtssatz, wonach die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld nicht möglich sei.

    Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt (Senatsurteile in BFHE 231, 520, zur Abzweigung an Sozialleistungsträger;… vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, zur Abzweigung an Kind).

  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - III B 79/12
    Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt (Senatsurteile in BFHE 231, 520, zur Abzweigung an Sozialleistungsträger; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, zur Abzweigung an Kind).

    Dies deshalb, weil das bloße Bestehen einer Abzweigungslage ohne Vorliegen eines Abzweigungsbescheids die Empfangsberechtigung des Kindergeldberechtigten im Auszahlungsverfahren (Erhebungsverfahren) unberührt lässt (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 720, unter II.2.c).

  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - III B 79/12
    Rn. 6 1. Die Familienkasse Bayern Süd der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit Regensburg --Familienkasse-- eingetreten (s. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.).
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren …

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - III B 79/12
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178, m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2012 - III B 3/11

    Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die …

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - III B 79/12
    Das FG muss die Rechtsfrage aber entscheiden und darf sie nicht übersehen haben (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2012 III B 3/11, BFH/NV 2012, 1473, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    Rn. 25 (2) Hingegen lässt das bloße Bestehen einer Abzweigungslage ohne Vorliegen eines Abzweigungsbescheids die Empfangsberechtigung des Kindergeldberechtigten im Auszahlungsverfahren (Erhebungsverfahren) unberührt (…vgl. Senatsurteil vom 27.10.2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, unter II.2.c; Senatsbeschluss vom 19.06.2013 - III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422, Rz 11).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte …

    Rn. 17 1. Der während des Klageverfahrens durch einen Organisationsakt (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff, Nr. 1 der Anlage 2) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (z.B. BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 - III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422).

    Dies gilt auch, falls an den Kindergeldberechtigten infolge einer Abzweigungsentscheidung zu Gunsten eines Dritten nur ein Teilbetrag ausgezahlt wurde; die Erfüllungswirkung tritt dann in Höhe des Teilbetrages ein (BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 - III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422).

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13

    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten …

    Rn. 15 I. Der während des Klageverfahrens durch einen Organisationsakt eingetretene Zuständigkeitswechsel (Art. 1 §§ 1 und 3 i.V.m. Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung, GVBl LSA Nr. 21/2014, 446) führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vergleichbar BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 -III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422).
  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes …

    Der während des Klageverfahrens durch einen Organisationsakt (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes , Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff, Nr. 1 der Anlage 2) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (z.B. BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 -III B 79/12 , BFH/NV 2013, 1422).

    Dies gilt auch, falls an den Kindergeldberechtigten infolge einer Abzweigungsentscheidung zu Gunsten eines Dritten nur ein Teilbetrag ausgezahlt wurde; die Erfüllungswirkung tritt dann in Höhe des Teilbetrages ein ( BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 -III B 79/12 , BFH/NV 2013, 1422).

  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 103/18

    Rüge eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens im …

    Rn. 10 Eine Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist zwar --wie die Kläger vortragen-- nicht nur anzunehmen, wenn das FG einen Rechtssatz ausdrücklich abweichend von einem Rechtssatz des BFH formuliert, sondern es genügt, wenn das FG eine Rechtsfrage in fallbezogenen Rechtsausführungen abweichend entscheidet und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich ergibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2013 III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422, Rz 13).
  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4354/10

    Kindergeldberechtigung des in Deutschland von Sozialleistungen lebenden Vaters …

    Diese ist aufgrund eines Organisationsaktes (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 10 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit F --Familienkasse-- eingetreten (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19.06.2013 III B 79/12, juris).
  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2038/12

    Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

    Die Beklagte (Familienkasse B) ist aufgrund eines Organisationsaktes (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz , Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung eingetreten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2013 III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422).
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