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| BVerwG, 13.09.1967 - III B 87.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sachgleichheit (Identität) gewerblicher Betriebe - Vergleichsmerkmal des Geschäftszweiges - Aufklärungsmangel hinsichtlich der Herkunft des Inventars
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.12.1966 - VII VGL 75/65
- BVerwG, 13.09.1967 - III B 87.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58
Bestimmung der Betriebsidentität beim Einheitswertvergleich durch die …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1967 - III B 87.67
Nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kann die Revision nicht zugelassen werden, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht in den von der Beschwerde aufgezeigten Punkten von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - (ZLA 1960, 169) abweicht. - BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Betriebsidentität im Rahmen des Einheitswertvergleichs - Bedeutsamkeit der …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1967 - III B 87.67
Die Rechtsfragen, die sich zur Sachgleichheit (Identität) gewerblicher Betriebe ergeben, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Anwendung des § 13 Abs. 4 PG weitgehend geklärt (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 -).
- BVerwG, 01.04.1968 - III B 180.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung ständig angenommen, daß es dabei auf eine Abwägung sämtlicher Umstände ankommt und ein Umstand allein regelmäßig nicht geeignet ist, die Sachgleichheit zu bejahen oder zu verneinen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 160.61 -, vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 -, Beschluß vom 13. September 1967 - BVerwG III B 87.67 -).
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