Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.1959 - III B 89.59, III C 100.59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriterien zur Bewertung der Erforderlichkeit verlorener Gegenstände für die Berufsausübung eines Kriegssachgeschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.12.1958 - VII-7017/58
- BVerwG, 22.05.1959 - III B 89.59, III C 100.59
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.03.1959 - IV C 138.58
Auszug aus BVerwG, 22.05.1959 - III B 89.59
Soweit der vom Gesetz gewählte Begriff der Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Klärung zugänglich ist, ist diese Klärung bereits durch die Rechtsprechung des IV. (Lastenausgleichs-)Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere in seinem Urteil vom 11. März 1959 - BVerwG IV C 138.58 -, erfolgt.
- BVerwG, 10.02.1966 - III C 194.64
Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Schadensfeststellung hinsichtlich …
Zwar hat der Senat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/III C 100.59 - dahin erkannt, daß ein Gegenstand auch dann als zur Berufsausübung erforderlich im Sinne des Gesetzes (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG) anzusehen sei, wenn er für die Berufsausübung "förderlich" gewesen sei. - BVerwG, 02.07.1964 - III C 20.63
Rechtsmittel
Die Frage, wann Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG sind, hat der III. Senat, nach der Abweichung in dem von der Klägerin zitierten Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/C 100.59 -, seit seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - (BVerwGE 9, 296) stets dahin beantwortet, daß erforderlich im Sinne des Gesetzes nur solche Gegenstände seien, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zulasse (vgl. Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 -, 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 -, 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 -). - BVerwG, 03.07.1961 - III C 272.58
Feststellung des Verlustes von zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenständen - …
Der Begriff "erforderlich" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelegentlich im Sinne von "förderlich" aufgefaßt worden (so Urteil vom 11. März 1959 - BVerwG IV C 138.58 - und Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/III C 100.59 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 13 LAG Nr. 48]).
- BVerwG, 23.11.1964 - IV C 150.64
Bewilligung einer Hausratentschädigung - Feststellung eines Vertreibungsschadens
Das Verwaltungsgericht weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 113.58 - und vom 27. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59 - insofern ab, als es nicht die Umstände des Einzelfalles geklärt habe, ob die Bücher und Manuskripte sowie das Büromaterial nicht doch zum Hausrat zu rechnen seien, weil die Klägerin damals infolge nationalsozialistischer Maßnahmen die gewerbliche Tätigkeit ihrer "Kongresszentrale" nicht habe ausüben können. - BVerwG, 12.05.1960 - III C 165.57
Rechtsmittel
Ob diese Voraussetzung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/III C 100.59 - [ZLA 1959 S. 357 = RLA 1959 S. 218]). - BVerwG, 25.02.1960 - III C 179.58
Rechtsmittel
Wie auch das Verwaltungsgericht nicht verkennt, ist die Arbeitsbücherei der Klägerin, die als ein für die Ausübung des Schriftstellerberufs notwendiger Gegenstand angesehen werden kann (vgl.Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/BVerwG III C 100.59 -), in den ersten Monaten nach Einstellung der Kampfhandlungen in Verlust geraten.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.