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| BFH, 20.06.1990 - III B 92/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89
Vertretung durch Rechtslehrern an deutschen Hochschulen vor dem Bundesfinanzhof - …
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - III B 92/90
Nach dem Beschluß des BFH vom 13. April 1988 II B 40/88 (…BFH/NV 1989, 311) würde noch nicht einmal ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genügen, solange die Zulassung selbst noch aussteht (ähnlich auch der Beschluß des BFH vom 29. Mai 1989 IV R 33/89, BFH/NV 1990, 251, betreffend einen Professor der Betriebswirtschaftslehre, der nicht zum Steuerberater bestellt war). - BFH, 14.12.1988 - VIII B 101/88
Gesetzlicher Vertretungszwang und Begrenzung des postulationsfähigen …
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - III B 92/90
Ein ausdrücklicher Hinweis der Geschäftsstelle des Senats auf die Darstellung des Vertretungszwangs in der Rechtsmittelbelehrung des Finanzgerichts ist nicht beantwortet worden (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1988 VIII B 101/88, BFH/NV 1989, 382). - BFH, 13.04.1988 - II B 40/88
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - III B 92/90
Nach dem Beschluß des BFH vom 13. April 1988 II B 40/88 (BFH/NV 1989, 311) würde noch nicht einmal ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genügen, solange die Zulassung selbst noch aussteht (…ähnlich auch der Beschluß des BFH vom 29. Mai 1989 IV R 33/89, BFH/NV 1990, 251, betreffend einen Professor der Betriebswirtschaftslehre, der nicht zum Steuerberater bestellt war).
- BFH, 23.12.2005 - VI B 135/05
Vertretungszwang
Die gesetzliche Regelung stellt auf die einschlägige berufsrechtliche Zulassung ab und nicht auf tatsächlich vorhandene juristische Kenntnisse oder eine juristische Berufserfahrung (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. September 2003 V B 108/02, BFH/NV 2004, 79 --Diplom-Finanzwirt--;… vom 28. Mai 2003 IV B 60/02, IV B 72/03, BFH/NV 2003, 1427 --Rechtsbeistand--; vom 20. Juni 1990 III B 92/90, BFH/NV 1991, 106 --Volljurist--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Mai 2001 XI S 11/01, juris Nr. STRE200150848 --Volljurist--). - BFH, 14.03.1994 - VI B 140/93
Vertretungszwang bei einer Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe ablehnenden …
Der Vertretungszwang gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG gilt auch für einen Steuerpflichtigen mit der Qualifikation als Volljurist (z.B. BFH-Beschluß vom 20. Juni 1990 III B 92/90, BFH/NV 1991, 106, m.w.N.).
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