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| BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 07.06.1963 - III A 198/61
- BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.01.1958 - III C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63
Geklärt ist ferner, daß im Lastenausgleich, soweit es sich um die Eigenschaft als unmittelbar Geschädigter handelt, ein wirtschaftliches Eigentum nur in den engen durch § 11 StAnpG gezogenen Grenzen anerkannt werden kann, wobei als Wille des Gesetzes zu berücksichtigen ist, daß die Zuerkennung der Geschädigteneigenschaft mit der steuerlichen Zurechnung des vom Schaden betroffenen Wirtschaftsguts gleichlaufen soll (vgl. Urteil vom 30. Januar 1958 - BVerwG III C. 235.56 - [BVerwGE 6, 162 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 13 LAG Nr. 34 = ZLA 1958 S. 120] …und Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 269.58 - [Buchholz a.a.O. zu § 229 LAG Nr. 12 c]). - BVerwG, 27.07.1961 - III C 310.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63
Das Nacherbenverhältnis, in dem die Stiefmutter des Klägers neben ihrer Schwester als Vorerbin stand, erfüllt keinen der in § 11 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 - StAnpG - (RGBl. I S. 925) aufgeführten Tatbestände (vgl. Urteil vom 27. Juli 1961 - BVerwG III C 310.59 - [BVerwGE 13, 12]). - BVerwG, 25.02.1960 - III C 269.58
Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63
Geklärt ist ferner, daß im Lastenausgleich, soweit es sich um die Eigenschaft als unmittelbar Geschädigter handelt, ein wirtschaftliches Eigentum nur in den engen durch § 11 StAnpG gezogenen Grenzen anerkannt werden kann, wobei als Wille des Gesetzes zu berücksichtigen ist, daß die Zuerkennung der Geschädigteneigenschaft mit der steuerlichen Zurechnung des vom Schaden betroffenen Wirtschaftsguts gleichlaufen soll (vgl. Urteil vom 30. Januar 1958 - BVerwG III C. 235.56 - [BVerwGE 6, 162 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 13 LAG Nr. 34 = ZLA 1958 S. 120] und Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 269.58 - [Buchholz a.a.O. zu § 229 LAG Nr. 12 c]).
- BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …
Die Frage, ob die tatsächlichen Voraussetzungen des Eigenbesitzes gegeben sind, ist nur nach den besonderen tatsächlichen Gegebenheiten des einzelnen Falles zu beurteilen und damit einer grundsätzlichen Entscheidung nicht zugänglich (Beschlüsse des Senats vom 24. Januar 1964 - BVerwG III B 94.63 - und 31. August 1964 - BVerwG III CB 125.63 -). - BVerwG, 02.09.1966 - III B 54.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Darüber hinaus ist die Frage, ob Wirtschaftsgüter, dessen formelle Eigentumsverhältnisse geklärt sind, im Eigenbesitz eines anderen als des Eigentümers stehen, nur nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann deshalb keiner grundsätzlichen Klärung zugeführt werden (Beschluß vom 24. Januar 1964 - BVerwG III B 94.63 -). - BVerwG, 08.11.1973 - III B 104.71
Voraussetzungen für die Annahme von Eigenbesitz im Sinne des § 11 Ziff. 4 StAnpG …
Ob unter diesen Umständen Eigenbesitz angenommen werden kann, ist vor allem von den tatsächlichen Besonderheiten des entschiedenen Falles abhängig und entzieht sich damit weitgehend einer grundsätzlichen Entscheidung (Beschluß vom 4. Juni 1968 - BVerwG III B 116.67 - [ZLA 1968, 361]; Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 45]; Beschluß vom 24. Januar 1964 - BVerwG III B 94.63 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 29]).
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