Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.05.1971 - III/70
- BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68
Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die Klägerinnen in diesem Zusammenhang berufen haben (Urteile vom 19. Mai 1959 - BVerwG III C 261.55 -, vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 288.58 - und vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -), betreffen keinen Schaden, der - wie hier - vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen eingetreten sein soll; darüber hinaus sind in keinem dieser Urteile die in diesem Verfahren getroffenen und oben angeführten tatsächlichen Feststellungen enthalten, nach denen das Bundesverwaltungsgericht davon ausgehen muß, daß der Erblasser nicht durch Maßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG veranlaßt worden ist, sein Vermögen zu verschleudern.Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 -, ebenso wie in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, dahin erkannt, daß in den Fällen des § 11 Abs. 1 LAG in der Regel zwar der nach § 12 Abs. 1 LAG erforderliche Nachweis des tatsächlichen Zusammenhanges zwischen eingetretenem Schaden und einer gegen Deutsche gerichteten Vertreibungsmaßnahme als erbracht anzusehen ist.
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Deshalb haben die Klägerinnen keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgezeigt, auf dem das angefochtene Urteil beruhen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71
Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 -, ebenso wie in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, dahin erkannt, daß in den Fällen des § 11 Abs. 1 LAG in der Regel zwar der nach § 12 Abs. 1 LAG erforderliche Nachweis des tatsächlichen Zusammenhanges zwischen eingetretenem Schaden und einer gegen Deutsche gerichteten Vertreibungsmaßnahme als erbracht anzusehen ist. - BVerwG, 30.01.1959 - IV C 288.58
Auszug aus BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die Klägerinnen in diesem Zusammenhang berufen haben (Urteile vom 19. Mai 1959 - BVerwG III C 261.55 -, vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 288.58 - und vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -), betreffen keinen Schaden, der - wie hier - vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen eingetreten sein soll; darüber hinaus sind in keinem dieser Urteile die in diesem Verfahren getroffenen und oben angeführten tatsächlichen Feststellungen enthalten, nach denen das Bundesverwaltungsgericht davon ausgehen muß, daß der Erblasser nicht durch Maßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG veranlaßt worden ist, sein Vermögen zu verschleudern. - BVerwG, 19.05.1959 - III C 261.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.07.1972 - III B 98.71
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die Klägerinnen in diesem Zusammenhang berufen haben (Urteile vom 19. Mai 1959 - BVerwG III C 261.55 -, vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 288.58 - und vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -), betreffen keinen Schaden, der - wie hier - vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen eingetreten sein soll; darüber hinaus sind in keinem dieser Urteile die in diesem Verfahren getroffenen und oben angeführten tatsächlichen Feststellungen enthalten, nach denen das Bundesverwaltungsgericht davon ausgehen muß, daß der Erblasser nicht durch Maßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 LAG veranlaßt worden ist, sein Vermögen zu verschleudern.
- BVerwG, 01.07.1975 - III C 6.74
Rechtsmittel
Eine Vermutung tatsächlicher Art zugunsten der Aussiedler besteht in diesem Zusammenhang nicht." Vgl. ferner Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG III B 98.71 - sowie Urteile vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - und vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 4.73 - (Buchholz 427.3 § 12 Nrn. 133, 138, 143).
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