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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1280
BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60 (https://dejure.org/1960,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1960 - III B 99.60 (https://dejure.org/1960,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1960 - III B 99.60 (https://dejure.org/1960,1280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Kriegssachschäden an Gegenständen der Berufsausübung als Kriegsschäden an Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1958 - IV B 27.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60
    Schließlich ist die Verfassungsmäßigkeit des § 13 FG, insbesondere seiner Absätze 5 und 6, bereits in dem Beschluß des IV. Senats vom 31. März 1958 - BVerwG IV B 27.57 - bejaht worden, so daß insoweit keine noch klärungsbedürftige grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt.
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60
    Überdies hat der Senat in seinem Beschluß vom 23. Juli 1956 - BVerwG III B 101.55 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 339 LAG Nr. 64) den Ausschluß der Berufung unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 und 23. Februar 1956 (BVerfGE 4, 74 und 387) für zulässig erachtet.
  • BVerwG, 23.07.1956 - III B 101.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60
    Überdies hat der Senat in seinem Beschluß vom 23. Juli 1956 - BVerwG III B 101.55 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 339 LAG Nr. 64) den Ausschluß der Berufung unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 und 23. Februar 1956 (BVerfGE 4, 74 und 387) für zulässig erachtet.
  • BVerwG, 28.05.1965 - III B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG (Beschluß vom 10. August 1960 - BVerwG III B 99.60 - Urteile des IV. Senatsvom 30. Oktober 1959 - BVerwG IV C 263.58 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 -).

    Wie der Senat bereits in einemBeschluß vom 10. August 1960 - BVerwG III B 99.60 - ausgeführt hat, fallen aus den Mitteln des Betriebes, gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Kredits erworbene Betriebsmittel nicht unter den Begriff der nicht in Geld bestehenden Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.

  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 45.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Umwandlung einer …

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in Fortführung der Rechtsprechung des III. Senats(Beschluß vom 10. August 1960 - BVerwG III B 99.60 -) in seinemUrteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 -) entschieden, daß eine Sacheinlage auch dann vorliegt, wenn der Geschädigte mit Mitteln, die "deutlich als privat gekennzeichnet" seien, einen Sachwert erwerben und diesen sodann dem Betrieb gewidmet hebe; dabei sei es ohne Bedeutung - so hat der IV. Senat weiter ausgeführt -, ob die Geldmittel zur Anschaffung des Sachwertes sich bereits am 1. Januar 1940 im sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers befunden hätten.
  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60

    Lastenausgleichsrechtliche Gleichstellung von Wohnschiffen mit Grundvermögen - …

    Dies ist durch Beschluß BVerwG III B 99.60 vom 10. August 1960 ausgesprochen.
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