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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.10.1962

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62   

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https://dejure.org/1964,943
BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62 (https://dejure.org/1964,943)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1964 - III C 1.62 (https://dejure.org/1964,943)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1964 - III C 1.62 (https://dejure.org/1964,943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Gegenständen der Berufsausübung - Erforderlichkeit für die Berufsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62
    Danach ist jedenfalls für die Berufsausübung des Klägers ein Reitpferd erforderlich gewesen, weil sein Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung des Klägers nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zugelassen hätte (vgl. BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46).
  • BVerwG, 28.03.1963 - III C 37.62

    Auslegung des Begriffs des Betriebsvermögens im Lastenausgleichsrecht im Sinne …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62
    Danach ist jedenfalls für die Berufsausübung des Klägers ein Reitpferd erforderlich gewesen, weil sein Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung des Klägers nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zugelassen hätte (vgl. BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46).
  • BVerwG, 24.03.1964 - III C 269.61
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62
    Nur diese Auslegung des Begriffes der Erforderlichkeit wird dem Sinn und dem Zweck des Lastenausgleichsgesetzes gerecht, der dahin geht, dem Geschädigten unter billiger Entschädigung seines Verlustes die Möglichkeit zu geben, wieder in das Wirtschaftsleben eingegliedert zu werden (vgl. hierzu auch dasUrteil vom 24. März 1964 - BVerwG III C 269.61 -).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 105.65

    Enschädigung für Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters in Folge von …

    Bei einem unselbständigen Arbeitnehmer sind solche Gegenstände und damit auch ein etwaiger Viehbestand - für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte oder mit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis oder durch eine selbständige Tätigkeit auf rein künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte oder deren er nach den Anforderungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne von "notwendig" zu verstehen ist mit der Folge, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - [RIA 1962, 57];.17. September 1964 a.a.O.; 7. Mai 1965 - BVerwG III C 163.64 - [RLA 1966, 91] und 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 -).

    Ein gegenteiliges Ergebnis folgt nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, denn in den Urteilen vom 18. Dezember 1959 a.a.O. und 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 44) handelte es sich um Melker- bzw. Ziegelmeister, bei denen die Haltung des Viehs ebenso als berufserforderlich angesehen werden konnte wie bei einem Gutsverwalter der Besitz eines Pferdes (Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 1.62 - [RLA 1965, 13 = IFLA 1966, 44]).

  • BVerwG, 07.06.1966 - III B 117.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verlust an Kunsterzeugnissen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Merkmal der Erforderlichkeit gegeben, wenn das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung oder wissenschaftliche Forschung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten zugelassen hat (BVerwGE 14, 78; 16, 46 [BVerwG 28.03.1963 - III C 37/62]und Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 1.62 - [ZLA 1964, 376]).
  • BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64

    Gegenstände der Berufsausübung des Vorstandsmitglieds und Direktors einer …

    Im übrigen begegnet es Bedenken, daß das Verwaltungsgericht den Wert der zur Ausstattung eines Arbeitsund Repräsentationsraumes erforderlichen Möbel (vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 1.62 - [ZLA 1964, 376 = RLA 1965, 13]) im Zeitpunkt der Vertreibung aus eigener Sachkunde ansetzen zu können geglaubt hat.
  • BVerwG, 02.04.1965 - III B 20.65

    Höhe des Anssatzes von Gegenständen der Berufsausübung - Bewertung des Werts des …

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht entgegen der Ansicht der Beteiligten nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1964 - BVerwG III C 1.62 - (RLA 1965, 13) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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   BVerwG, 03.10.1962 - III C 1.62   

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BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1962 - III C 1.62 (https://dejure.org/1962,7062)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1962 - III C 1.62 (https://dejure.org/1962,7062)
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