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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.05.1966

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1478
BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66 (https://dejure.org/1967,1478)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1967 - III C 10.66 (https://dejure.org/1967,1478)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1967 - III C 10.66 (https://dejure.org/1967,1478)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
    Zur Frage des Miteigentums von Eheleuten an landwirtschaftlichem Vermögen in Ostpreußen (Bestätigung von BVerwGE 23, 56 und BVerwG III C 247.64 sowie BVerwG III C 11.64).

    Es steht nach dem in BVerwGE 23, 56 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, daß eine dingliche Beteiligung einer Ehefrau an den Wirtschaftsgütern eines unter dem Namen ihres Ehemannes geführten Betriebes eine Ausnahme bildet und nur unter bestimmten Umständen angenommen werden kann (vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44]).

    Beide Umstände reichen nicht aus, um ihre dingliche Beteiligung an den verlorenen Wirtschaftsgütern anzunehmen, wie in BVerwGE 23, 56 im einzelnen dargelegt.

    Insoweit wird auf die in BVerwGE 23, 56 für maßgeblich erklärten Umstände verwiesen.

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 11.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
    Zur Frage des Miteigentums von Eheleuten an landwirtschaftlichem Vermögen in Ostpreußen (Bestätigung von BVerwGE 23, 56 und BVerwG III C 247.64 sowie BVerwG III C 11.64).

    Es steht nach dem in BVerwGE 23, 56 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, daß eine dingliche Beteiligung einer Ehefrau an den Wirtschaftsgütern eines unter dem Namen ihres Ehemannes geführten Betriebes eine Ausnahme bildet und nur unter bestimmten Umständen angenommen werden kann (vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44]).

  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 247.64
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
    Zur Frage des Miteigentums von Eheleuten an landwirtschaftlichem Vermögen in Ostpreußen (Bestätigung von BVerwGE 23, 56 und BVerwG III C 247.64 sowie BVerwG III C 11.64).

    Diese über Feststellungsansprüche wegen eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen ergangenen Grundsätze hat der Senat in dem Urteil vom 10. November 1966 - BVerwG III C 247.64 - für Schäden an landwirtschaftlichem Vermögen für entsprechend anwendbar erklärt.

  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
    Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]).
  • BVerwG, 30.08.1974 - III CB 71.69

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Denn sowohl durch den Gesetzeswortlaut des § 229 Abs. 1 Satz 2 LAG als auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend klargestellt und damit nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig, daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des vor dem 1. April 1952 verstorbenen unmittelbar Geschädigten sind (vgl. u.a. Urteil vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 160.65 - [ZLA 1967, 165]).
  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 174.67

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen - Relevanz der Zahl der bereits vernommenen …

    Nach dem von der Revision erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 45.66 - und in einem weiteren Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - (ZLA 1967, 165) ist es die Aufgabe des Verwaltungsgerichts, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen und die zu diesem Zweck angetretenen Beweise tatsächlich zu erheben.
  • BVerwG, 15.06.1967 - III CB 91.65

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht hiernach zu verfahren und die Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - (ZLA 1967, 165) zu beachten haben.
  • BVerwG, 02.06.1980 - 3 B 73.79

    Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Auslegung eines Erbvertrages als …

    Die Beschwerdeschrift legt auch nicht dar, worin die weiter geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - (ZLA 1967, 165 = RLA, 1967, 184) liegen soll.
  • BVerwG, 29.09.1967 - III CB 164.66

    Schädigung des Eigentümers im Vertreibungsgebiet - Maßgebliches Recht für die …

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern, über die öffentliche Register geführt werden, die Anerkennung eines unmittelbar Geschädigten entgegen dem nachgewiesenen Inhalt eines öffentlichen Registers nach § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 11 StAnpG nur in Ausnahmefällen zulässig ist (Urteile vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - [ZLA 1967, 86]; 10. November 1966 - BVerwG III C 247.64 - [ZLA 1967, 118]; 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - [ZLA 1967, 165]).
  • BVerwG, 27.01.1971 - III B 95.70
    Ohne eine erneute Überprüfung des gesamten Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - [ZLA 1966, 102] , Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44] , Urteil vom 10. November 1966 - BVerwG III C 247.64 - [ZLA 1967, 118] , Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - [ZLA 1967, 165] , Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 - [ZLA 1967, 232] , Urteil vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 97.68 [ZLA 1969, 245]) hätte - wenn überhaupt - nicht zugunsten des Klägers entschieden werden können.
  • BVerwG, 04.04.1967 - III B 132.66

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts hält sich im Rahmen der Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht, insbesondere in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 56 = ZLA 1966, 102) aufgestellt und an denen es bisher in ständiger Rechtsprechung festgehalten hat (vgl. hierzu Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - mit weiteren Zitaten).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1966 - III C 10.66   

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https://dejure.org/1966,7241
BVerwG, 05.05.1966 - III C 10.66 (https://dejure.org/1966,7241)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1966 - III C 10.66 (https://dejure.org/1966,7241)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1966 - III C 10.66 (https://dejure.org/1966,7241)
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