Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung des Armenrechts - Einreichung des Armutszeugnisses nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - Verschuldensfrage bei einem österreichischen Staatsangehörigen
Verfahrensgang
- VG München, 03.06.1966 - 6014/66
- BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
- BVerwG, 12.07.1968 - III C 103.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
Die Klägerin trifft deshalb ein Verschulden daran, daß innerhalb der Rechtsmittelfrist kein ordnungsmäßiges Armenrechtsgesuch vorgelegt worden ist (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 -). - BVerwG, 08.01.1965 - III B 135.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl BGHZ 27, 132). - BVerwG, 19.02.1964 - III ER 200.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl BGHZ 27, 132). - BGH, 18.04.1958 - VIII ZB 5/58
Unvollständiges Armenrechtsgesuch. Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl BGHZ 27, 132).
- BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Beiordnung eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 - und 20. September 1966 - BVerwG III C 103.66 -) könnte den Klägern bereits aus diesem Grunde das Armenrecht für das beabsichtigte Rechtsmittel nicht bewilligt werden, selbst wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts umgedeutet wird.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1968 - III C 103.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 03.06.1966 - 6014/66
- BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66
- BVerwG, 12.07.1968 - III C 103.66
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