Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.03.1968 - III A 139/66
- BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
Er hat unter Anführung des Urteils vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - (ZLA 1966, 167) aber auch darauf hingewiesen, daß ein beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 6 Abs. 3 FG nicht zur Schadensfeststellung führt, wenn es in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet worden ist (§ 11 a Abs. 1 FG, § 359 Abs. 1 LAG).Der vertreibungsbedingte Verlust solcher Wirtschaftsgüter ist deshalb keiner Schadensfeststellung zugänglich (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.).
Das hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = ZLA 1970, 187]).
Durch diese Auffassung wird der in den Urteilen vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsguter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer …
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
Der Grundsatz, daß eine Schadensfeststellung im ganzen Umfang zu versagen ist, wenn aus einzelnen Ausnutzungstatbeständen zu entnehmen ist, daß im wesentlichen der ganze Betrieb auf einer Ausnutzung beruht, gilt auch hier, wo es sich um die Übernahme des früheren Hofes handelt (vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 125.69 -). - BVerwG, 26.11.1970 - III C 68.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Zurechnung von Vermögenswerten
Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
Durch diese Auffassung wird der in den Urteilen vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsguter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -). - BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
Durch diese Auffassung wird der in den Urteilen vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsguter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
- BVerwG, 22.08.1974 - III C 68.72
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schadensfeststellung an …
daß eine äußerlich den Vorschriften genügende Aufnahme nur in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglich war (…Weiterentwicklung der bisherigen Rspr.im Urt. v. 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2];Urt. v. 11. Februar 1971 - BVerwG III C 104.68 - [ZLA 1971, 105]).Von dieser Auffassung geht schon dasUrteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 104.68 - (ZLA 1971, 105) aus.
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 96.71
Unentgeltliche Wiederinbesitznahme von Nationalitätenvermögen durch den …
Der Sachverhalt ist im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als in denjenigen Fällen, in denen der frühere deutsche Eigentümer eines Wirtschaftsgutes in den Vertreibungsgebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 durch gesetzliche Vorschriften fremder Staaten enteignet und dann nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in seinen früheren Besitz wieder eingewiesen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - [BVerwGE 23, 187] und vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 104.68 - [ZLA 1971, 105]).
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